Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Freigrenze: Mehr steuerfreier Spielraum für Vereine
- Vereine dürfen ab 2026 mehr Geld aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten. Die sogenannte Freigrenze steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr.
- Das hilft allen Vereinen, die aus ergänzendem wirtschaftlichen Betrieb Geld verdienen (z.B. Vereinsgaststätte oder Vereinsheim-Bewirtung, Werbung auf Trikots oder Sportplätzen, Verkauf von Fanartikeln, Organisation von Festen oder Veranstaltungen)
Pauschalen: Höhere steuerfreie Vergütungen für Ehrenamtliche
- Die Übungsleiterpauschale steigt um 10 % von 3.000 auf 3.300 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale steigt um gut 14 % von 840 auf 960 Euro.
- Damit dürfen Vereine ihren Übungsleiter*innen und Ehrenamtlichen in Zukunft mehr Geld zahlen, ohne dass die Empfangenden darauf Steuern zahlen müssen.
Haftung: Besserer Haftungsschutz für Ehrenamtliche
- Ehrenamtliche sind künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen.
- Der Schutz gilt nun bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr
- Bisher lag diese Grenze bei nur 840 Euro
- Das bedeutet: Die Risiken bei der Übernahme eines Ehrenamtes sinken.
Zeitnahe Mittelverwendung: Weniger Bürokratie für kleine und mittlere Vereine
- Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird deutlich von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben.
- Ein gemeinnütziger Sportverein darf seine Mittel nicht auf Dauer ansammeln, sondern muss sie grundsätzlich zeitnah, also in der Regel bis zum Ende des übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, für die satzungsgemäßen Zwecke einsetzen.
- Um Vereine zu entlasten, galt bisher: Wenn die gesamten Einnahmen eines Vereins im Jahr nicht mehr als 45.000 Euro betragen, dann muss der Verein die „zeitnahe Mittelverwendung“ nicht nachweisen.
- Praktisch bedeutete das: Kleine Vereine konnten ihre Mittel auch etwas länger zurücklegen, ohne dass das Finanzamt prüft.
- Mit der neuen Regelung ist diese Freigrenze auf 100.000 Euro erhöht worden. Das bedeutet: Vereine mit geringeren Einnahmen müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass sie ihre Mittel sofort ausgeben.
Sphärenzuordnung: Einfachere Buchführung bei geringeren Einnahmen
- Solange ein Verein weniger als 50.000 Euro aus wirtschaftlichen Aktivitäten einnimmt, gilt künftig: Keine aufwendige Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche mehr nötig
- Bei gemeinnützigen Vereinen unterscheidet das Steuerrecht verschiedene Sphären (Bereiche):
- Ideeller Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) → steuerfrei
- Vermögensverwaltung (z. B. Zinsen, Vermietung von Vereinsheimen) → meist steuerfrei
- Zweckbetrieb (z. B. Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen) → steuerbegünstigt
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z. B. Vereinsfeste, Werbung, Vereinsgaststätte) → steuerpflichtig
- Die Einnahmen müssen normalerweise sorgfältig diesen Sphären zugeordnet und getrennt verbucht werden. Das bedeutet: viel Bürokratie.
- Bisher galt: Wenn ein Verein aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb maximal 45.000 Euro pro Jahr einnimmt, bleibt dieser Bereich körperschaft- und gewerbesteuerfrei (s. oben „Freigrenze“: Diese Grenze wird auf 50.000 Euro angehoben).
- Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand, weil kleine und mittlere Vereine ihre Einnahmen nicht mehr kompliziert auseinanderrechnen müssen (z. B. welcher Teil vom Vereinsfest zweckbetrieblich, welcher wirtschaftlich war).
- Wichtig: Vereine mit Einnahmen über 50.000 Euro aus wirtschaftlicher Betätigung müssten dies jedoch weiter tun.
Photovoltaik: Solarstrom auf dem Vereinsdach wird rechtssicher
Ab 2026 gilt klar: Der Betrieb von Photovoltaik- oder Solaranlagen ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit, auch wenn Strom ins Netz eingespeist wird
Das bedeutet: Vereine können sich nun ohne rechtliche Unsicherheit an der Energiewende beteiligen.
Wichtig:Einnahmen aus der Stromeinspeisung gelten weiterhin als wirtschaftlicher Betrieb Gewinne können steuerpflichtig sein, allerdings gibt es mögliche Steuerbefreiungen
Weitere Informationen gibt es hier.