Die Landesverbandstag des Tennisverbandes Sachsen-Anhalt ist das Entscheidungsgremium des Verbands und besteht aus Vertretern der Vereine, die dem Tennisverband Sachsen-Anhalt angehören. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am 17. Oktober 2026 um 10 Uhr im Roncalli-Haus in Magdeburg statt.
Mitgliederversammlung 2026
Wichtige Unterlagen
Einladung zum 37. Landesverbandstag 2026
- Dateiname
- Einladung zum 37. Landesverbandstag 2026.pdf
- Größe
- 91 KB
- Format
Berichtsheft 2026 mit Geschäftsbericht 2025
- Dateiname
- 2026_10_17_Berichtsheft LVT 2026_Heftversion - verschlüsselt.pdf
- Größe
- 11 MB
- Format
Vollmachtsformular
- Dateiname
- 2026_10_17, Vollmacht LVT 2026.pdf
- Größe
- 118 KB
- Format
Allgemeine Hinweise
Stimmberechtigt sind die vertretungsberechtigten Personen der TSA-Mitgliedsvereine. Wer den jeweiligen Verein vertretungsberechtigt vertritt, ergibt sich in der Regel aus der Vereinssatzung.
Ja. Stimmberechtigte Personen eines TSA-Mitgliedsvereins können sich durch eine entsprechend bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und dem Versammlungsleiter oder einer von ihm beauftragten Person übergeben werden. Die bevollmächtigte Person muss die Stimme selbst wahrnehmen und kann die Vollmacht nicht an eine weitere Person weitergeben.
Ein entsprechendes Vollmachtsformular kannst du hier herunterladen
Vollmachtsformular
- Dateiname
- 2026_10_17, Vollmacht LVT 2026.pdf
- Größe
- 118 KB
- Format
Um zu verdeutlichen, wann eine Vollmacht benötigt wird, haben wir dir im Folgenden verschiedene Fallbeispiele aufgelistet:
Fall 1
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und nimmst selbst an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst keine Vollmacht.
Fall 2
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen, nimmst jedoch allein an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst eine Vollmacht, die von dir und einem ebenfalls vertretungsberechtigten Vorstandskollegen unterschrieben ist.
Fall 3
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen und ihr nehmt beide an der Veranstaltung teil
--> Du benötigst keine Vollmacht
Fall 4
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und möchtest diese für die Veranstaltung an eine andere Person abgeben.
--> Du musst dieser Person eine von dir unterschriebene Vollmacht ausstellen.*
Fall 5
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung deines Vereins mit einem Vorstandskollegen und möchtest das gemeinsame Vertretungsrecht an eine dritte Person abgeben
--> Du musst dieser Person eine Vollmacht ausstellen, die von beiden vertretungsberechtigten Personen unterschrieben ist.*
Die Organisation des Landesverbandstags ist mit einigen Faktoren verbunden, die im Vorfeld nur schwer abzuschätzen sind. Insbesondere die Teilnehmerzahl spielt für unsere Planungen eine wichtige Rolle: Wie viele Sitzplätze werden benötigt? Wie umfangreich muss das Catering geplant werden? Um hier möglichst verlässlich planen und unnötige Kosten vermeiden zu können, bitten wir um eine vorherige Anmeldung über den TSA-Seminarkalender
Die Anmeldung über den Seminarkalender ist bis einschließlich 10.10.2026 möglich.
Eine vorherige Anmeldung erleichtert aber nicht nur unsere organisatorischen Planungen, sondern verkürzt auch den Anmeldeprozess vor Ort. Wenn wir bereits im Vorfeld wissen, welche Vereine vertreten sein werden, können wir die entsprechenden Stimmkarten vorbereiten und einrichten. So geht die Registrierung vor Ort deutlich schneller und wir können möglichst pünktlich in den Landesverbandstag starten.
Da das Vereinsregister mittlerweile online einsehbar ist, können wir so unkompliziert prüfen, ob die Vertretungsberechtigung korrekt wahrgenommen wird oder ob eine Vollmacht erforderlich ist. Dies tun wir nicht, weil uns das Vertrauen in unsere Vereinsverantwortliche fehlt, sondern dient vielmehr einer ordnungsgemäßen Durchführung. Denn nur so können wir vermeiden, dass Abstimmungen im Nachhinein anfechtbar werden und gewährleisten gesetzes- und satzungskonforme Mitgliederversammlungen.