Im Austausch der drei Tennis-Verbände in Nordrhein-Westfalen und ihrer Sportausschüsse ist im vergangenen Jahr intensiv  an einer Vereinheitlichung der jeweiligen Wettspielordnungen gearbeitet worden.

Diesen Änderungen hat nun auch bei seiner letzten Sitzung der Vorstand des Tennis-Verbandes Niederrhein zugestimmt, sodass die Neuregelungen am 01.03.2026 in Kraft treten können. 

Änderungen beim Spielen in zwei Verbänden

Besonders  wichtig, weil auch schon für die namentlichen Meldungen bis zum 15.03.2026 für den Sommer 2026 zutreffend, sind die in Paragraph 12 Ziffer 4 festgehaltenen Neuregelungen für das Spielen in zwei Verbänden. 

Wörtlich heißt es dort nun:

4. a) Spieler dürfen in einer Spielzeit in zwei verschiedenen Erwachsenen-Altersklassen bzw. Konkurrenzen in maximal zwei Vereinen und Verbänden gemeldet und unbegrenzt eingesetzt werden, sofern der zweite Verband dies auch erlaubt.

b) Das Spielen in der gleichen Altersklasse ist nur bei den Aktiven (Damen/Herren) in zwei verschiedenen Verbänden möglich.

c) Davon ausgenommen sind bei 6er-Mannschaften die ersten 8 und bei 4er-Mannschaften die ersten 6 Spieler einer Bundesliga- und Regionalligameldung, die nur in der NL und der 1. VL in einer zweiten Altersklasse gemeldet und eingesetzt werden dürfen.

Neue Wettspielordnung: Alle Veränderungen mit farblicher Markierung

In der unten angehängten, ab März gültigen Wettspielordnung sind diese und alle weiteren Änderungen farblich rot markiert.

   

Wettspielordnung 3/2026

Dateiname
TVN_WO-1-3-2026.pdf
Größe
395 KB
Format
pdf
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