Für Tennisvereine besonders wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen und Landkreise, nicht die Vereine selbst. Gefördert werden u. a. Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen wie Sport- und Tennisplätze – inklusive baulicher Sanierung, Modernisierung und energetischer Maßnahmen. Da die Frist dazu zum 15.01.2026 abläuft, ist jetzt schnelles Handeln in diese Richtung gefragt, wenn man noch 

   

Zentrale Frist: 15. Januar 2026

Die Interessenbekundung der Kommunen muss spätestens bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes (easy-Online) eingereicht werden. Nur Projekte, die bis dahin von den Kommunen gemeldet werden, haben eine Chance auf Berücksichtigung im weiteren Verfahren

   

Wir empfehlen allen TVN-Vereinen die noch zeitnah von dieser Förderung profitieren möchten, zügig das Gespräch mit ihren Kommunen zu suchen und konkrete Bedarfe zu melden, zum Beispiel:

  • Sanierung oder Modernisierung von Tennishallen

  • Erneuerung von Tennisaußenplätzen (Beläge, Entwässerung, Barrierefreiheit etc.)

  • Energetische Sanierung von Club- und Funktionsgebäuden

  • Maßnahmen zur Verbesserung von Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit (Beleuchtung, Umkleiden, Sanitäranlagen usw.)

Weitere Informationen

Alle offiziellen Informationen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Förderbedingungen, FAQs, Portalzugang easy-Online etc.) stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung online bereit.

 

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