Ziel der Förderung, die über den Landessportbund NRW organisiert wird, ist es, neue Übungsleiterinnen und Übungsleiter für den Vereinssport zu gewinnen, bestehendes Engagement zu stärken und den Einstieg in eine qualifizierte Trainertätigkeit zu erleichtern. Gefördert werden dabei Kosten, die im Rahmen einer anerkannten Ausbildung entstehen, beispielsweise Lehrgangs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
So funktioniert die Förderung:
Antragsberechtigt sind Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung wird vereinsbezogen beantragt und ist an konkrete Qualifizierungsmaßnahmen gekoppelt.
Nach Bewilligung können die Mittel für die Ausbildung von angehenden Trainerinnen und Trainern eingesetzt werden, unter anderem für die C-Trainer-Ausbildung.
Voraussetzung ist, dass die ausgebildeten Personen im Anschluss im Verein tätig werden oder bleiben.