Mehr Spielraum für Vereine: Freigrenze steigt auf 50.000 Euro

Vereine dürfen seit 2026 mehr Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten: Die Freigrenze wurde von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr erhöht. Das betrifft u. a. Einnahmen aus Vereinsgaststätte/Vereinsheim-Bewirtung, Werbung (z. B. Trikot- oder Bandenwerbung), Fanartikeln sowie Festen und Veranstaltungen. 

   

Ehrenamt gestärkt: höhere Pauschalen – und besserer Haftungsschutz

Auch die steuerfreien Vergütungen für Engagierte wurden angehoben:

Übungsleiterpauschale: 3.000 → 3.300 Euro
Ehrenamtspauschale:
840 → 960 Euro

Damit können Vereine ab 2026 höhere Beträge auszahlen, ohne dass die Empfänger:innen dafür Steuern zahlen müssen (im Rahmen der jeweiligen Voraussetzungen).

Zusätzlich gilt ein deutlich erweiterter Haftungsschutz: Ehrenamtliche sind besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen. Die Grenze, bis zu der dieser Schutz greift, liegt nun bei 3.300 Euro/Jahr (zuvor 840 Euro).

   

Weniger Bürokratie: Erleichterungen bei Mittelverwendung und Buchführung

Zeitnahe Mittelverwendung: Die Freigrenze bei der Pflicht, die „zeitnahe Mittelverwendung“ nachzuweisen, wurde deutlich von 45.000 auf 100.000 Euro Jahreseinnahmen erhöht. Das entlastet vor allem kleine und mittlere Vereine.

Sphärenzuordnung/Buchführung: Solange ein Verein unter 50.000 Euro Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten bleibt, soll seit 2026 die Abgrenzung und Zuordnung in die steuerlichen Bereiche (Sphären) weniger aufwendig sein. Bei Einnahmen über 50.000 Euro bleibt die detaillierte Zuordnung weiterhin notwendig.

   

Photovoltaik auf Vereinsdächern: Gemeinnützigkeit bleibt geschützt

Seit 2026 ist klargestellt: Der Betrieb von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit, auch wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Gleichzeitig gilt: Einnahmen aus der Einspeisung zählen weiterhin als wirtschaftlicher Betrieb – mögliche Steuerbefreiungen hängen vom Einzelfall ab. 

   

Was Vereine jetzt tun sollten

Vergütungen prüfen:

Müssen Übungsleiter-/Ehrenamtsvereinbarungen oder interne Regelungen angepasst werden, damit die neuen Pauschalen sauber genutzt werden können?

Schwellen im Blick behalten:

Liegen wirtschaftliche Einnahmen nahe 50.000 Euro (Freigrenze / Vereinfachungen)? Dann lohnt ein genauer Blick auf Planung und Buchungssystematik.

Mittelverwendung weiter sauber dokumentieren:

Unter 100.000 Euro Jahreseinnahmen sinkt der Nachweisdruck, dennoch sollten Beschlüsse/Verwendungszwecke nachvollziehbar bleiben.

Einnahmen aus PV-Einspeisung als wirtschaftlicher Betrieb mitdenken:

Gemeinnützigkeit ist abgesichert – Einnahmen aus Einspeisung trotzdem als wirtschaftlicher Betrieb mitdenken (ggf. steuerlich beraten lassen).

   

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