Mit dem Landesprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihre Förderung für eine zukunftsfähige kommunale Sportentwicklung fort. Gesucht werden Projektideen, die vor Ort neue Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote schaffen und dabei Sport, Verwaltung sowie weitere Akteurinnen und Akteure aus Bildung, Soziales und Gesundheit vernetzen.
Im Mittelpunkt stehen Angebote für
- Kinder und Jugendliche,
- ältere Menschen sowie
- vulnerable Gruppen.
Gefördert werden Projekte, die niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung und Sport ermöglichen, offen auch für Menschen ohne Vereinsmitgliedschaft. Die Angebote sollen möglichst wohnortnah, regelmäßig, barrierearm und nachhaltig angelegt sein. Auch inklusive und integrative Ansätze, Maßnahmen gegen Einsamkeit sowie Schwimmangebote zählen zu den Förderschwerpunkten.
Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Sportvereinen auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, etwa Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Stiftungen, GmbHs oder qualifizierte Selbstständige. Voraussetzung ist die enge Zusammenarbeit mit einer Kommune, die das Projekt als Netzwerkpartner begleitet.
Die Förderung beträgt zwischen 5.000 und 15.000 € pro Kalenderjahr und Projekt. Der Förderzeitraum ist vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.
Bewerbungen können vom 1. April bis zum 31. Mai 2026 beim Landessportbund NRW eingereicht werden. Die Entscheidung über die Förderung soll im Juni 2026 erfolgen.
Mit „Sportplatz Kommune 2.0“ knüpft das Land an das erfolgreiche Vorgängerprogramm an und setzt weiter auf vernetzte Strukturen, um Bewegung und Sport als wichtige Bausteine für Teilhabe, Gesundheit und Lebensqualität in den Kommunen zu stärken.
Mehr Informationen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen enthalten der vollständige Förderaufruf und die Info-Seite der Sportjugend NRW