Nach den vorliegenden Wetterdaten ist am kommenden Wochenende mit Temperaturen von mindestens 31 Grad Celsius zu rechnen. Hinzu kommen weitere Faktoren, die die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler zusätzlich belasten können. Die Absage erfolgt deshalb gemäß §15 Ziffer 9 der Wettspielordnung des TVN.
Die betroffenen Begegnungen können in gegenseitigem Einvernehmen neu terminiert werden. Aufgrund der nahenden Sommerferien sind dabei auch Termine innerhalb der Ferien oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Kommt zwischen den Mannschaften keine Einigung zustande, setzt die zuständige Spielleiterin beziehungsweise der zuständige Spielleiter einen neuen Termin fest.
Sollte ein Meisterschaftsspiel trotz der Absage am Wochenende durchgeführt werden, behält das Ergebnis seine Gültigkeit. Für diesen Fall gelten besondere Schutzmaßnahmen: kurze Trinkpausen nach jedem Aufschlagspiel, eine bis zu zehnminütige Trinkpause nach jedem Satz sowie – bei beiderseitigem Einvernehmen – die Möglichkeit, Spiele auf eine frühere Uhrzeit oder in die Halle zu verlegen. Wenn ein Oberschiedsrichter durch den Verband angesetzt wurde, sind auch der OSR und die jeweilige Spielleitung entsprechend zu informieren.