Grundlage der Entscheidung ist § 15 Ziffer 9 der WO/TVN.
Nach den vorliegenden Wetterdaten werden am kommenden Wochenende im Tagesverlauf an beiden Tagen Temperaturen um 35 Grad Celsius erwartet. Hinzu kommen steigende Ozonwerte und weitere Faktoren, die die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler gefährden können. Die Entscheidung wurde nach Beratung zwischen den Bezirkssportwarten, der Wettspielleitung des TVN und TVN-Sportwart Ulrich Nacken einstimmig getroffen.
Alle ausgefallenen Spiele müssen bis spätestens 13. September 2026 nachgeholt werden. Aufgrund der Vielzahl an Begegnungen, die neu terminiert werden müssen, ist eine Neuansetzung vor dem jeweils letzten Spieltag der Gruppe nicht umsetzbar. Die Mannschaften werden deshalb gebeten, umgehend neue Termine zu vereinbaren. Dabei sollen ausdrücklich auch die Sommerferien genutzt werden. Dies gilt sowohl für die bereits ausgefallenen Spiele der laufenden Woche als auch für die Begegnungen des kommenden Wochenendes.
Der neue Spieltermin muss bis spätestens 17. Juli 2026 vereinbart und vom Heimverein in nuLiga eingetragen werden. Erfolgt bis zu diesem Datum keine Eintragung, legt die zuständige Spielleitung einen Termin fest.
Sollte trotz der Absage ein Meisterschaftsspiel am Wochenende durchgeführt werden, behält das erzielte Spielergebnis seine Gültigkeit.
Für diesen Fall gelten besondere Regelungen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler: Nach jedem Aufschlagspiel sollen kurze Trinkpausen ermöglicht werden, im Match-Tiebreak jeweils beim Seitenwechsel. Nach jedem Satz kann jede Spielerin und jeder Spieler eine Trinkpause von bis zu zehn Minuten beanspruchen. Außerdem können Spiele im beiderseitigen Einvernehmen auf eine frühere Uhrzeit am Wettspieltag oder in die Halle verlegt werden. Bei einem durch den Verband angesetzten Oberschiedsrichter müssen in diesem Fall auch der angesetzte OSR sowie die jeweilige Spielleitung informiert werden. Bei verfügbaren Platzkapazitäten wird zudem empfohlen, alle Einzelpartien gleichzeitig zu beginnen; die entsprechenden Plätze sind durch den Gastgeber bereitzustellen.