Seit dem 2. August 2026 gelten mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Für Tennisvereine bedeutet das jedoch nicht, dass künftig jeder mit KI erstellte Text oder jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind unter anderem die Art des KI-Einsatzes, der Inhalt, der Veröffentlichungszweck und die menschliche Prüfung.
Um Vereinen eine möglichst klare und praxisnahe Orientierung zu geben, hat der Deutsche Tennis Bund einen Leitfaden zum Umgang mit KI und den neuen Transparenzpflichten erstellt. Darin werden unter anderem der Einsatz von Chatbots, KI-generierten Bildern, Videos und Texten sowie konkrete Praxisbeispiele für die Vereinskommunikation erläutert. Ein zentraler Grundsatz dabei: KI darf unterstützen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.
Der Leitfaden zeigt außerdem einen einfachen Ablauf für die Praxis auf: KI erstellt oder verändert Inhalte – ein Mensch prüft – gegebenenfalls wird gekennzeichnet – eine verantwortliche Person gibt den Inhalt frei – anschließend wird veröffentlicht.
Den vollständigen DTB-Leitfaden stellen wir unseren Vereinen hier zum Download zur Verfügung.
Wichtig: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei unklaren oder besonders sensiblen Fällen sollte fachlicher Rat eingeholt werden.