Tennisvereine und weitere Organisationen aus dem Sport können ihre Initiativen bis zum 28. August für den Inklusionspreis NRW einreichen.

Mit dem Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen möchte die Landesregierung sichtbar machen, wie vielfältig und wirkungsvoll Inklusion im Alltag gelebt werden kann. Gesucht werden Projekte und Initiativen, bei denen das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung vorbildlich gelingt, Barrieren abgebaut und neue Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen werden.

Der Preis wird in den drei Kategorien „Inklusion und Arbeit“, „Inklusion und Sport“ sowie „Inklusion und Gesellschaft“ vergeben. Damit sind auch Tennisvereine und weitere Akteure des organisierten Sports aufgerufen, ihre erfolgreichen inklusiven Angebote und Projekte vorzustellen.

In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Der erste Platz ist mit 6.000 Euro, der zweite Platz mit 5.000 Euro und der dritte Platz mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld in der Kategorie „Inklusion und Sport“ wird von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Zusätzlich vergibt die NRW-Stiftung den mit 5.000 Euro dotierten Sonderpreis „Heimat ohne Hindernisse“.

Welche Projekte können teilnehmen?

Bewerben können sich laufende Projekte und Initiativen aus Nordrhein-Westfalen, bei denen Inklusion bereits konkret und praktisch umgesetzt wird. Nicht berücksichtigt werden bereits abgeschlossene Projekte, reine Planungen oder Konzepte, Vorschläge für Konsumgüter sowie Maßnahmen außerhalb Nordrhein-Westfalens.

Die Bewerbung ist ausschließlich über das Onlineportal des Landes möglich.
Bewerbungsschluss ist der 28. August 2026.
Die Preisverleihung findet am 4. November 2026 statt.

   

Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen 2026

Dateiname
RS_Y4191_Anlage_Auslobungsflyer.pdf
Größe
9 MB
Format
pdf
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