Förderung & Zuschüsse - Wofür bekommt Dein Verein Geld?

Das Land Hessen fördert jährlich den Sport mit Finanzmitteln in zweistelliger Millionenhöhe. Diese Gelder reichen von Sanierung der Sportstätten bis hin zu außersportlicher Jugendarbeit. Im Folgenden geben wir Dir einen kleinen auszugsweisen Überblick darüber, was alles gefördert werden kann und was dabei beachtet werden muss. 

Ein-Euro-Münze auf einem Tennisplatz

Was kann alles gefördert werden?

Wichtig: Für dieses Thema sind ausschließlich der Landessportbund Hessen (lsb h), das Land Hessen sowie die weiteren Förderträger verantwortlich. Wir geben lediglich einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten. Detailinformationen sowie die genauen Ansprechpersonen findest Du direkt beim Sportbund bzw. Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit & Pflege.

Antragsteller:Sportvereine mit Sitz in Hessen, die Mitglied im lsb h und seiner Verbände sind
Zuschusshöhe:bis zu 10.000 Euro (in der Regel werden 25 % der zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gefördert)
Hinweise:Gefördert werden u. a. die Anschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wo stelle ich den Antrag?Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (digital über ein Online-Portal)  | weitere Informationen

Antragsteller:Vereine mit mind. 11 dem LSBH gemeldeten Mitgliedern
Antragsfrist:Antragsschluss ist der 31.01. des Folgejahres
Zuschusshöhe:bis zu 3.000 Euro jährlich
Hinweise:Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern erfolgt pauschal pro Person. Hauptberufliche Vereinsmanager und Jugendleiter werden je nach Wochenarbeitszeit mit bis zu 3.000 Euro jährlich bezuschusst.
Wo stelle ich den Antrag?Landessportbund Hessen (digital über ein Online-Portal)  | weitere Informationen

Antragsteller:Vereine mit mind. 11 dem LSBH gemeldeten Mitgliedern.
Antragstellende Vereine müssen mind. 3 Jahre LSBH-Mitglied sein.
Zuschusshöhe:bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils und innerhalb bestimmter Höchstgrenzen
Hinweise:Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
Wo stelle ich den Antrag?Landessportbund Hessen (Formblatt) | weitere Informationen
Porgramm vereinseigener Sportstättenbau
Antragsteller:Sportvereine, die Mitglied im lsb h sind
Zuschusshöhe:bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten (die Kosten müssen über 25.000 Euro liegen)
Hinweise:Der Verein muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter (Erbbaurechtsvertrag über mindestens 66 Jahre) des Grundstückes sein. Sofern sich das Grundstück im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet, (z.B. Stadt/Gemeinde, Landkreis) kann ein Pacht- oder Nutzungsvertrag mit einer Lauf-zeit von noch mindestens 25 Jahren anerkannt werden.
Wo stelle ich den Antrag?Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege | weitere Informationen
Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
Antragsteller:Sportvereine, die Mitglied im lsb h sind
Hinweise:Das Sonder-Investitionsprogramm hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. 
Wo stelle ich den Antrag?Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (formlos) | weitere Informationen

Eine Übersicht zur Bundesförderprogrammen stellt der Deutsche Olympische Sportbund in regelmäßiger Aktualisierung zur Verfügung.

Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen"
Antragsteller:Sportvereine, die seit mind. 3 Jahren Mitglied im lsb h sind
Zuschusshöhe:bis zu 2.000 Euro
Hinweise:Geförderdert werden u.a. energiesparende Heizungsanlagen, Wärmeschutzmaßnahmen, energiesparende Beleuchtungsanlagen sowie wassersparende Sanitäranlagen
Wo stelle ich den Antrag?Landessportbund Hessen (Online-Portal) | weitere Informationen
Kommunalrichtline des Bundesumweltministeriums
Antragsteller:gemeinnützige Sportvereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
Antragszeitraum:01.01.22 bis 31.12.27
Zuschusshöhe:Für jeden Förderschwerpunkt gelten eigene Förderquoten, die der Förderquotentabelle entnommen werden können. Es müssen in jedem Fall Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent eingebracht werden.
Hinweise:Geförderdert werden u.a. Sanierung von Lichtanlagen (innen / außen), Radabstellanlagen, effiziente Warmwasserbereitung
Wo stelle ich den Antrag?Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz | weitere Informationen

Antragsteller:Vereine mit mind. 11 dem LSBH gemeldeten Mitgliedern.
Antragstellende Vereine müssen mind. 3 Jahre LSBH-Mitglied sein.
Zuschusshöhe:Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten wird bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch bis zur Höhe des Guthabens des Vereins aus dem Vereinsförderungsfonds, gefördert. Für die zur Verwendung der langlebigen Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte ist eine Förderung bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich.  
Hinweise:Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.  Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Peripheriegeräten und Computern sowie Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von 300 Euro. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 300 Euro ist zulässig. 
Wo stelle ich den Antrag?Landessportbund Hessen (Formblatt) | weitere Informationen

Antragsteller:Sportvereine
Antragsfrist:Antragsschluss ist der 31.01. oder 31.08.
Zuschusshöhe:individuell je nach Art der Veranstaltung und ob durch die Sportjugend Hessen oder selbstorganisiert
Hinweise:Gefördert werden Aus- und Fortbildungen für Mitarbeitende, die im Sport tätig sind sowie Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen.
Wo stelle ich den Antrag?Sportjugend Hessen (Formblatt) | weitere Informationen

Antragsteller:Sportvereine
Zuschusshöhe:individuell je nach Art ders Projekts
Hinweise:Im Mittelpunkt dieses Förderbereichs stehen Aktivitäten von jungen Menschen unter 27 Jahren. Ziel ist, “Junges Engagement” in Vereinen zu unterstützen und den Aufbau langfristig wirksamer Beteiligungsstrukturen zu begleiten.
Wo stelle ich den Antrag?Sportjugend Hessen (Formblatt) | weitere Informationen

Antragsteller:Vertreter von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. In einem Gesprächsprotokoll werden Eckpunkte der geplanten Zusammenarbeit festgehalten. Dieses Protokoll kann unmittelbar als Antrag genutzt werden und muss von der Schule an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden.
Antragsfrist:Antragsschluss ist der 15.04.
Zuschusshöhe:Dreijährige Anschubfianzierung in Höhe von 700 Euro im Jahr
Hinweise:
 
Ziel dieser Förderung ist es, organisatorische und inhaltliche Aufgaben zu verfestigen und gemeinsam Wege für eine anschließende Zusammenarbeit zu finden. Nach den drei Jahren müssen die Schule und der Verein eigene Wege der Finanzierung für die weitere Zusammenarbeit gefunden haben.
Wo stelle ich den Antrag?Sportjugend Hessen | weitere Informationen

Antragsteller:Verein und Kindergarten schließen einen Kooperationsvertrag
Zuschusshöhe:Geplant ist eine jährliche und kontinuierliche Fördersumme pro Kooperation
Hinweise:Die Förderung einer Kooperationen ist nur möglich, wenn der jeweiligen Landkreis eine Partnerschaft mit der Sportjugend Hessen führt. Ist das nicht der Fall sind zunächst nur Bewerbungen auf Förderung.
Wo stelle ich den Antrag?Sportjugend Hessen | weitere Informationen

Projekt:Sterne des Sports
Antragsteller:Sportvereine, die mit ihrem gesellschaftlichen Engagement einen Beitrag für die Menschen in ihrer Region leisten
Antragzeitraum:Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich (Wettbewerbszeitraum jeweils von Juli bis Juni des Folgejahres)
Zuschusshöhe:bis zu 14.000 Euro (bei Gewinn aller drei Stufen des Wettbewerbs)
Hinweise:Gefördert werden u. a. Projekte zu Integration und Inklusion, Kinder und Jugend, Digitalisierung, Klima-, Natur- und Umweltschutz, Ehrenamtsförderung, Mitgliederentwicklung, Sportvereinsentwicklung, Vereinsmanagement
Wo stelle ich den Antrag?Deutscher Olympischer Sportbund (Online-Bewerbung) | weitere Informationen

Antragsteller:Sportvereine
Zuschusshöhe:Anschubfinanzierung bis zu 2.000 Euro, ein Eigenanteil in Höhe von 25% ist zu leisten
Hinweise:Gefördert werden könne z.B. Inklusive Aktionstage, Anschaffung behinderungsspezifischer Materialien oder die Initiierung eines inklusiven Trainings
Wo stelle ich den Antrag?Landessportbund Hessen (Formblatt) | weitere Informationen

Darüber hinaus entwickeln Organisationen wie die Aktion Mensch, die Deutsche Postcode Lotterie oder die Herbert-Grünewald-Stiftung regelmäßig neue Förderangebote und -projekte. Eine Übersicht findest Du beim Deutschen Olympischen Sportbund oder der Aktion Mensch direkt. 

Antragsteller:Sportvereine
Antragsfrist:Antragsschluss ist der 20.11.
Zuschusshöhe:bis zu 10.000 Euro (max. 50 % der Gesamtfinanzierungssumme)
Hinweise:Durch wechselnde Schwerpunkt­setzungen fokussiert der DOSB in seiner Förderstrategie Themenfelder, die für die Sport- und Verbandsentwicklung besonders relevant sind (z.B. Sport und Umwelt, Sport und Schule, Mitgliederentwicklung etc.). 
Wo stelle ich den Antrag?Deutscher Olympischer Sportbund (Online-Portal) | weitere Informationen

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