Der von einem Verein zu entrichtende Beitrag wird jeweils nach dem Mitgliederstand am Stichtag der Bestandserhebung festgelegt. Gemeldet werden müssen alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins
Der Beitrag wird immer zum 31. August eines jeden Jahres fällig. Zu einem früheren Zeitpunkt erhebt der HTV von den Vereinen eine Abschlagszahlung bis zu 30 % des Vorjahresbeitrags
Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge berechnen sich dabei aus einem reinen HTV-Anteil und einem zusätzlichen Anteil, der an den Deutschen Tennis Bund entrichtet wird.
Hier die Beiträge im Überblick:
| HTV-Anteil | DTB-Anteil | Gesamt |
Erwachsene | 2,75 Euro | 2,25 Euro | 5,00 Euro |
Jugendliche | 2,50 Euro | 1,30 Euro | 3,80 Euro |
Mindestbeitrag | | 130,00 Euro |