Erinnerung: LSB Online-Bestandserhebung

Wichtige Hinweise zur korrekten Meldung
TNB
Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.

Unsere vielfältigen Angebote – von Leistungssport, Wettkampfsport, Punktspielen, Vereinsberatung, Trainerausbildung, Seminaren, Inklusion und Schulsport bis hin zu Trendsportarten wie Padel Tennis, Beach Tennis und Pickleball – sowie unsere Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung gegenüber der Politik können nur durch eine korrekte Erfassung der Mitgliederzahlen ermöglicht werden.

Je mehr Mitglieder im Tennisverband Niedersachsen-Bremen (TNB) organisiert sind, desto stärker können wir den Tennissport gegenüber Politik, Wirtschaft und Medien präsentieren. Falsche Angaben bei der Bestandserhebung schaden nicht nur dem Verband, sondern auch allen anderen Akteuren im Sport.

Wichtige Punkte zur Bestandserhebung:

  1. Fristgerechte Meldung
    Die Meldung muss von jedem Verein bis spätestens 31. Januar über den entsprechenden Online-Zugang erfolgen.

  2. Meldung auf Seite A – Gesamtmitglieder
    Auf Seite A sind alle Mitglieder (aktive, passive und sonstige) jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben.

  3. Meldung auf Seite B – Zuordnung Landesfachverbände
    Auf Seite B erfolgt die Zuordnung der Mitglieder zu den Landesfachverbänden:
    Laut LSB-Satzung ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder geburtsjahrgangsweise und nach Geschlecht aufgeschlüsselt den Fachverbänden zuzuordnen, in denen er tatsächlich Mitglied ist. In manchen Fällen können Mitglieder mehreren Fachverbänden zugeordnet werden.
    Hinweis: Auf Seite B können nur Meldungen für Vereine erfolgen, die tatsächlich Mitglied im entsprechenden Landesfachverband sind.

  4. Meldung auf Seite C – Mitglieder ohne Mitgliedschaft im LFV
    Diese Seite betrifft ausschließlich Mitglieder, die keiner Mitgliedschaft in einem Landesfachverband angehören oder Sportarten ausüben, die nicht in der Sportaktivitätenliste vorhanden sind.
    Wichtig: Padel und Pickleball sind dem Tennisverband Niedersachsen-Bremen zugeordnet. Daher gehören diese Mitglieder entweder auf Seite B (bei Mehrspartenvereinen) oder Seite A (bei Einspartenvereinen). Eine Meldung auf Seite C ist ausgeschlossen.

Achtung:

  1. Ungültige Angaben: Passive Mitglieder, Fördermitglieder, Gesellschaftsspiele, Ziffern oder ähnliche Angaben werden nicht akzeptiert. Der LSB und der TNB fordern bei solchen Nennungen eine Nachbearbeitung der Daten.

  2. Zugehörigkeit melden: Vereinsmitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Bewegungsangeboten teilnehmen oder nicht mehr sportlich aktiv sind, müssen gemeldet werden an den Landesfachverband:
    a) dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
    b) in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind, oder
    c) zu dem sie sich zugehörig fühlen oder in dem sie früher aktiv waren.

Eine korrekte und fristgerechte Bestandserhebung ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und die erfolgreiche Vertretung unseres Sports. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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