Fragen & Antworten für Vereinsverantwortliche

Spielberechtigungen 

Spieler:innen, die mehr als zweimal in einem Mannschaftsspiel einer höheren Mannschaft des gleichen Wettbewerbs eingesetzt worden sind, verlieren ihre Spielberechtigung für alle unteren Mannschaften (BTV-WSpO, § 20)

 

Jede:r Spieler:in kann im Laufe einer Winter- bzw. Sommerrunde nur für einen Verein Mannschaftsspiele bestreiten. Erwachsene können an maximal zwei Mannschaftswettbewerben sowie im Mixed teilnehmen. Jugendliche sind in maximal drei Wettbewerben im Bereich Herren, Damen, Junioren U 8 – U 18, Juniorinnen U 8 – U 18 & gemischte Mannschaften und im Mixed spielberechtigt.

Alle genauen Regelungen kannst du in unserer Wettspielordnung nachlesen.

 

Ja. Durch eine Änderung der Wettspielordnung kann jede:r Spieler:in im Laufe einer Winter- bzw. Sommerrunde für zwei Vereine für Mannschaftsspiele gemeldet werden, sofern der Stammverein (lizenzführende Verein) der Meldung in einem zweiten Verein zustimmt. Die Zustimmung kann online im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung erteilt werden. Bei einer Meldung in zwei Vereinen darf diese nicht im gleichen Wettbewerb erfolgen. Eine Meldung in einem zweiten Verein in einem anderen Landesverband ist möglich, sofern dieser Landesverband ebenfalls eine Meldung in zwei Landesverbänden zulässt. In diesem Fall ist für die Altersklasse der Aktiven (Damen und Herren) auch die Meldung in der gleichen Altersklasse zulässig.

 

Ja. Die Meldung oder Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen für einen ausländischen Verband oder Verein ist ohne Einfluss auf die Spielberechtigung in Deutschland möglich.

 

Ja. Im Winter gibt es in Baden keine Lizenzpflicht. Spieler:innen können daher mithilfe der sog. Gastspielerregelung bei einem Verein spielen, obwohl sie nicht die Spiellizenz für diesen Verein besitzen. Ob der Heimverein die entsprechende Konkurrenz anbietet oder nicht, ist für die Gastspielerregelung nicht relevant.

 

Es gibt keine Limitierung der Einsätze, solange der:die Spieler:in in verschiedenen Wettbewerben eingesetzt wird. Spieler:innen, die mehr als zweimal in einem Mannschaftsspiel einer höheren Mannschaft des gleichen Wettbewerbs eingesetzt worden sind, verlieren ihre Spielberechtigung jedoch für alle unteren Mannschaften.

 

Ja, darf er. Die Wettspielordnung besagt, dass Jugendliche an maximal vier Mannschaftswettbewerben teilnehmen darf, davon maximal drei Wettbewerbe im Bereich Jugend, Aktive & Gemischt, sowie ein zusätzlicher Wettbewerb des § 9 Ziff. 6 (Mixed).

 

Es gibt in der Wettspielordnung keine Begrenzung bzgl. der Anzahl an Gastspieler:innen, die gemeldet werden dürfen. Auch aus anderen Bezirken innerhalb Badens können Gastspieler:innen gemeldet werden.

 

Seit dem 01.10.2019 muss der Nachweis des Einwohnermeldeamts nicht mehr jährlich erbracht werden, sondern behält seine Gültigkeit, sofern der:die Spieler:in keinen Vereinswechsel vollzieht. Der Nachweis muss der BTV-Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen Meldung vorliegen

Spieler:innen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, aber seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramtes nachweisen sowie seit mehr als fünf Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB sind, können den Status als „Tennisdeutsche“ erhalten.

Die Gleichstellung wird in der namentlichen Mannschaftsmeldung durch das Kürzel »gA« zusätzlich zur eigenen Staatsangehörigkeit kenntlich gemacht.

 

 

 

 

 

   

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