Zuschüsse - wofür gibt es Geld?

Das Land Baden-Württemberg fördert jährlich den Sport mit Geldmitteln in zweistelliger Millionenhöhe. Die Badischen Sportbünde übernehmen dabei die Aufteilung der Fördergelder an die Mitgliedsvereine. Diese Gelder reichen von Sanierung der Sportstätten bis hin zu außersportlicher Jugendarbeit. Im Folgenden geben wir dir einen kleinen auszugsweisen Überblick darüber, was alles gefördert werden kann und was dabei beachtet werden muss. 

Wichtig: Für dieses Thema sind ausschließlich die Badischen Sportbünde verantwortlich. Wir geben lediglich einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten. Detailinformationen sowie die genauen Ansprechpersonen findest du direkt bei den Sportbünden.

 

   

Ein-Euro-Münze auf dem Platz

   

Was kann alles gefördert werden?

Antragsteller:Verein
Antragsfrist:Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres
Zuschusshöhe:30% der als zuschussfähig anerkannten Kosten
Hinweise:
 
Bezuschusst werden im o. g. Zeitraum angeschaffte Sport- und Pflegegeräte. Maßgebend ist das Rechnungsdatum.
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Antragsteller:Vereine mit mind. 50 dem BSB gemeldeten Mitgliedern
Antragstellende Vereine müssen mind. 3 Jahre BSB-Mitglied sein.
Keine Antragsstellung durch Abteilungen!
Zuschusshöhe:30% des zuschussfähigen Aufwandes (anerkennungsfähiger Kosten) innerhalb bestimmter Höchstgrenzen
Hinweise:
 
Maßnahmen mit einem Kostenaufwand unter 3.500 € werden nicht bezuschusst
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Übungsleiter:innen, Trainer:innen, Vereinsmanager:innen und Jugendleiter:innen unterstützen können.

Für den Einsatz und die Abrechnung der bei den Mitgliedsvereinen tätigen Übungsleiter:innen oder Trainer:innen sind einige Hinweise zu beachten. Alle Informationen zu den Zuschüssen von Trainerlizenzen findest du bei den Badischen Sportbünden.

 

 

Antragsteller:Sportverein
Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein. Die Antragsstellung kann ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen.
Antragszeitraum:

15.03. bis 15.05.  - Antragsstellung online über BSBnet

Zuschusshöhe:

Zeitumfang pro Kooperation:
ab 30 Std.: 500 €
20-29 Std.: 250 €

Hinweise:
 
Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden.
Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers.
BSB Nord unterstützt nur mit Zusatzausbildung.
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Antragsteller:Verein mit Unterschrift des Kindergartens
Antragsfrist:15.03. bis 15.05. - Antragsstellung ausschlließlich online über das BSBnet.
Zuschusshöhe:500 Euro pro Kooperation
Hinweise:
 
Abrechnungszeitrum ist das Ende des Kindergartenjahres
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Antragsteller:Vereine
Antragsfrist:spätestens zwei Monate vor Jubiläumsveranstaltung
Zuschusshöhe:25 Jahre: 150 €
50 Jahre: 200 €
75 Jahre: 300 €
ab 100 Jahre: 400 €
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Antragsteller:Vereine 
Antragszeitraum:

05.12.2022 bis 16.07.2023

Der Antragszeitraum ist für alle Förderlinien gültig. Anträge auf Förderung für Mikroprojekte oder Einzelmaßnahmen müssen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

Zuschusshöhe:

Es bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit vom Umfang, der Dauer sowie dem finanziellen Aufwand der geplanten Maßnahmen:

Für Mikropojekte können Vereine mit geringeren Aufwendungen, kurzer- oder mittelfristiger Projektlaufzeit finanzielle Förderung über ein vereinfachtes Antragsverfahren beantragen. Es können bis zu 5 Projekte oder Maßnahmen mit jeweils bis zu 1.000,- € pro Projekt oder Maßnahme gefördert werden.

Einzelmaßnahmen wie Integrationsfeste, integrative Freizeitturniere oder Ferienfreizeiten können mit bis 1.500,- € gefördert werden.

Vereine mit besonders großem Aufwand und entsprechender Nachhaltigkeit in der Planung integrativer Maßnahmen können als IdS-Stützpunktverein gefördert werden. Für weitere Informationen fragen Sie uns bitte bezüglich eines Beratungsgesprächs an.

Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen können gemeinsam von einem Verein beantragt werden. Die Kombination der Stützpunktvereinsförderung mit anderen Förderlinien ist nicht möglich.

Die Förderung des Programms Integration durch Sport ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden ausschließlich tatsächlich entstandene, förderfähige und noch nicht durch andere Förder-, Eigen- oder Drittmittel gedeckte Mehrausgaben refinanziert. Die Höhe der Fördersumme ergibt sich ausschließlich aus den fristgerecht eingereichten, sachlich richtig nachgewiesenen und als förderfähig anerkannten Kosten im Bereich Integration durch Sport.

Hinweise:
 
Es werden integrative Maßnahmen für die Zielgruppen der Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozial Benachteiligte gefördert. Die Aktivitäten werden im Einzelfall vom BSB geprüft und eine passende Fördermöglichkeit gewählt.
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

Antragsteller:Verein
Antragsfrist:30. September eines Jahres
Förderfähige Kosten:- Sachkosten
- Personalkosten
Wo stelle ich den Antrag?Badische Sportbünde

 

 

   

   

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