Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungslehrgänge im HTV müssen vor jeder Lehrgangsanmeldung aufmerksam durchgelesen werden. Sie beinhalten Infos zur An- und Abmeldung, Bezahl, Haftung sowie Datenschutzbestimmungen.

Die Anmeldung ist vom Teilnehmer grundsätzlich selbstständig online über den Seminarkalender vorzunehmen. Wie Du Dich anmelden kannst, erfährst Du HIER.

Ausnahme: Teilnehmer aus anderen Verbänden setzen sich bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig sind.

Sofern Anmeldungen nach dem offiziellen Anmeldeschluss erfolgen und noch angenommen werden können, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € pro Person erhoben.

Offizieller Anmeldeschluss ist üblicherweise sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der verbindliche Termin ist im Seminarkalender des HTV veröffentlicht.

Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Hausordnung des HTV anerkannt. Bei anderen Veranstaltungsorten gilt die jeweilige Hausordnung vor Ort.

Der HTV hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge / Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur dann wirksam. Die Abmeldung vor dem jeweiligen Anmeldeschluss der Veranstaltung ist kostenlos. Bei späteren Abmeldungen oder Nichterscheinen werden Stornokosten fällig.

Diese betragen bei Fortbildungslehrgängen,

  • nach Anmeldeschluss bis fünf Tage vor Lehrgangsbeginn: 30 % der Lehrgangsgebühr
  • Vier bis zwei Tage vor Lehrgangsbeginn: 60 % der Lehrgangsgebühr
  • Zwei Tage bis ein Tag vor Lehrgangsbeginn: 80 % der Lehrgangsgebühr
  • bei Nichterscheinen oder Absage am Lehrgangstag: 100% der Lehrgangsgebühr

und bei Ausbildungslehrgängen,

  • nach Anmeldeschluss bis fünf Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr
  • Vier bis zwei Tage vor Lehrgangsbeginn: 80 % der Lehrgangsgebühr
  • bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen: 100% der Lehrgangsgebühr

Im Krankheitsfall (nur mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) oder bei höherer Gewalt, fallen ebenfalls die obigen Stornokosten an. Der Teilnehmer erhält jedoch eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Stornogebühr bei Absolvierung des Lehrgangs zu einem späteren Zeitpunkt.

Für nicht wahrgenommene Übernachtungen / Verpflegungen (bei Lehrgangsteilnahme) kann keine Erstattung vorgenommen werden.

Der Einzug der Lehrgangsgebühren erfolgt einen Werktag nach Veranstaltungsbeginn per Lastschrift. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über eine ausreichende Deckung verfügt, so dass Rückbuchungen ausgeschlossen sind.

Eventuell hierdurch entstehende Gebühren sind vom Kontoinhaber bzw. Lehrgangsteilnehmer zu tragen.

Die Gebühren für eine evtl. Übernachtung sind vor Ort zu bezahlen.

Eine Haftung des HTV auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein

  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des HTV zurückzuführen ist.

Die Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des HTV.

Eine über die Absätze 1 und 2 hinausgehende Haftung, insbesondere für Sach- und Personenschäden, die während der An- oder Abreise zum Veranstaltungsort entstehen, besteht nicht.

Der Teilnehmer muss Mitglied eines dem HTV angehörenden Vereins sein.

Ausnahme: Teilnehmer aus anderen Landesverbänden benötigen zur Teilnahme das Einverständnis ihres Landesfachverbandes.

Die Teilnehmer müssen zu Beginn der Ausbildung mindestens 16 Jahre alt sein. Die vorgeschriebene Ausbildungsreihenfolge ist einzuhalten.

Mit der Bearbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten mittels EDV für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über unser Lehrgangs- und Seminarangebot sowie die Weitergabe an Lehrgangsteilnehmer zur Bildung von Fahrgemeinschaften, ist der Teilnehmer einverstanden (gemäß § 4 der HTV-Satzung).

Mit der Anmeldung ist jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass der Hessische Tennis-Verband Bilder und ggf. Namen der Teilnehmer in der Presse und im Internet (Homepage/soziale Medien) veröffentlichen kann. Die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ist eingeschlossen.

Mit Beantragung der Ausstellung oder Verlängerung der Lizenz erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Weitergabe der Daten an die mit dem HTV in Beziehung stehenden Organisationen LSB, DOSB, DTB einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte für Werbezwecke erfolgt nicht.

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