Mitgliederversammlung 2026

Die HTV-Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbands und und muss jährlich - nach Möglichkeit im 1. Quartal - zusammentreten. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 21. Februar 2026 um 10:30 Uhr in der in der Mehrzweckhalle des Landessportbund Hessens (Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt) statt. 

 

 

Wichtige Unterlagen

Einladung & Tagesordnung

Dateiname
MV_Einladung_2026.pdf
Größe
136 KB
Format
pdf
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Protokoll Mitgliederversammlung 2024

Dateiname
20250222_Protokoll_Mitgliederversammlung.pdf
Größe
674 KB
Format
pdf
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Vollmachtsformular

Dateiname
Vollmacht_MV2026.pdf
Größe
67 KB
Format
pdf
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Der Jahresabschluss 2025 wird sowie der Bericht zum Jahresabschluss wird zeitnah - noch vor der Mitgliederversammlung hier veröffentlicht. Zusätzlich werden Ausdrucke beider Dokumente vor Ort für jeden ausgelegt.

Es liegen keine Anträge vor.    

Es liegen keine Anträge vor.

    

Allgemeine Hinweise

Stimmberechtigt sind alle vertretungsberechtigten Personen der hessischen Vereine, die Mitglieder des Verbandsrates sowie die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder.

Die Mitglieder des Verbandsrates sowie die Ehrenpräsidentn und -mitglieder haben jeweils eine Stimme. Die Mitgliedervereine haben

  • bis 150 Mitglieder: 1 Stimme,
  • von 151 Mitgliedern - 350 Mitgliedern: 2 Stimmen,
  • von 351 Mitgliedern - 600 Mitgliedern: 3 Stimmen,
  • von 601 Mitgliedern an: 4 Stimmen.

Ja. Vertretungsberechtigte Personen der Vereine können sich durch eine entsprechende Vollmacht vertreten lassen. Die Übertragung des Stimmrechts ist erst nach vorliegender Einladung zur Mitgliederversammlung möglich und muss vor Ort vorgelegt werden.

Bevollmächtigte und Mitglieder dürfen neben dem Stimmrecht des eigenen Vereins nicht mehr als drei weitere Mitglieder vertreten. Einem Nicht-Vereinsmitglied kann die Ausübung des Stimmrechts nicht übertragen werden.

Vollmachtsformular

Dateiname
Vollmacht_MV2026.pdf
Größe
67 KB
Format
pdf
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Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Die sich der Stimme enthaltenden Mitglieder sind bei der Festlegung der jeweiligen Mehrheit nicht mitzuzählen. Sie sind wie Abwesende zu behandeln. Ebenso sind bei schriftlicher Abstimmung abgegebene ungültige Stimmen nicht zu berücksichtigen.

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung können von jedem Mitgliedsverein und jedem sonstigen Stimmberechtigten gestellt werden. Die Anträge müssen sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle des HTV eingegangen sein. Sie sind der Einladung zur Mitgliederversammlung beizufügen.

Dringlichkeitsanträge können noch in der Mitgliederversammlung gestellt werden. Zur Einbringung eines Dringlichkeitsantrages sind mindestens 30 Stimmen erforderlich. Dringlichkeitsanträge, die Satzungsänderungen beinhalten oder bedingen, sind unzulässig.

   

   

Dein Ansprechpartner

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