Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die Grundsteuer für Sportvereine und -verbände mit großen Sportflächen anzupassen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung am Dienstag (08.07.25) für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der geplanten Rechtsänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Diese Regelung umfasst neben Sportflächen auch Resthöfe sowie Wiesen- oder Teichgrundstücke. „Mehrere Mitgliedsvereine des LSB mussten durch die Grundsteuerreform eine enorme Mehrbelastung hinnehmen mit zum Teil existenzbedrohenden Ausmaßen. Es freut uns, dass unsere Einwände gehört wurden und die Landesregierung eine Änderung auf den Weg gebracht hat“, so der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. Betroffen von der erhöhten Grundsteuer sind vor allem Sportvereine, die große Flächen zur Sportausübung nutzen oder eine Vielzahl an Verpächter*innen haben. Unter anderem Golfvereine verzeichneten somit in Teilen eine Grundsteuererhöhung von mehr als 1.000 Prozent. Der LSB hatte sich bereits im März mit konkreten Lösungsvorschlägen an das Niedersächsische Finanzministerium gewandt, um die Vereine zu unterstützen.

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