Hier findet ihr die wichtigsten Änderungen der neuen WSPO im Überblick.
Hinweis: Die Paragraphen der WSPO Erwachsene und der WSPO Jugend sind nicht identisch nummeriert, die beschriebenen Änderungen gelten jedoch für beide Bereiche.
1. Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben (§ 6)
Die Zuständigkeiten werden klarer strukturiert und ausdrücklich auf drei Ebenen verteilt:
· Der Verband bleibt für den gesamten Spielbetrieb verantwortlich.
· Die Spielleiter werden weiterhin vom Vizepräsidenten und Leiter des Ressorts Wettkampf-/Mannschaftssport vorgeschlagen und vom Präsidium bestätigt. Ihre Aufgaben im Spielbetrieb (u. a. Neuansetzungen, Tabellen, Spielwertungen, Spielberichtskontrollen, Ordnungsgelder) bleiben unverändert.
· Neu: Der Verein wird ausdrücklich in die Verantwortung genommen. Er ist zuständig für Meldung, Neu‑, Ab‑ und Ummeldung von Mannschaften sowie für die Einhaltung der WSPO und der Durchführungsbestimmungen.
Zusätzlich gilt: - Vereinsvertreter müssen in nuLiga aktuell gehalten werden. - Die Kontaktdaten von Sport‑, Jugend‑ und Jüngstenwart sowie der Mannschaftsführer müssen korrekt und öffentlich in nuLiga hinterlegt sein. - Es wird empfohlen, bestimmten Funktionsträgern das Recht „Vereinsadministration“ zu erteilen. - Bei Nichteinhaltung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 30 erhoben.
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2. Meldung zu den Mannschaftswettbewerben (§ 8)
Bisher galten feste Stichtage für Sommer‑ und Wintersaison. Neu ist, dass das Datum in den Durchführungsbestimmungen bekanntgegegben wird und nicht wie bisher in der WSPO.
· Meldungen sowie Neu‑, Ab‑ und Ummeldungen von Mannschaften müssen künftig bis zu dem in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen bekanntgegebenen Fristende erfolgen.
· Die Meldung erfolgt weiterhin ausschließlich über nuLiga durch einen dort hinterlegten Vereinsadministrator.
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3. Spielberechtigung (§ 12)
Die Regelung zur Spielberechtigung wurde inhaltlich korrigiert:
· Spielberechtigt sind nun auch Spieler aus Vereinen anderer Landesverbände, sofern diese am Spielbetrieb des TNB teilnehmen.
(Das schließt das Spielen in zwei Landesverbänden weiterhin aus!)
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4. Namentliche Mannschaftsmeldung (§ 13) – besonders wichtig
Hier gibt es eine wesentliche Änderung, die für alle Vereine von großer Bedeutung ist:
· In der namentlichen Mannschaftsmeldung dürfen nur Spieler gemeldet werden, die bei tennis.de registriert sind.
· Ausnahmen sind ausschließlich über das Online‑Formular „Antrag auf Ausnahmeregelung“ möglich.
· Spieler, die weder bei tennis.de registriert sind noch eine genehmigte Ausnahmeregelung haben, werden nach Ablauf der in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Frist vom TNB‑Sportbüro aus der namentlichen Mannschaftsmeldung entfernt.
Alle weiteren Regelungen zur Reihenfolge der Spielstärke (DTB‑Rangliste, LK‑Rangliste, Sonderregelungen für Seniorinnen und Senioren, identische Altersklassen, individuelle Spielstärke, B‑ und B/A‑Nummern) bleiben unverändert bestehen.
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5. Mannschaftsaufstellungen am Spieltag (§ 18)
Die Frist zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung wurde angepasst:
· Die namentliche Aufstellung der Einzelspieler muss bis zur festgesetzten Anfangszeit an den Oberschiedsrichter übergeben werden.
· Zuvor galt eine Frist von spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn.
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6. Verspätetes oder Nichtantreten von Mannschaften (§ 22)
Die Regelungen zum verspäteten Antreten wurden konkretisiert:
· Tritt eine Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der offiziellen Anfangszeit an, muss sie ihre namentliche Aufstellung innerhalb dieser 30 Minuten beim Oberschiedsrichter abgeben.
· Dabei dürfen ausschließlich spielberechtigte Spieler gemäß § 18.4 aufgestellt werden.
Die bestehenden Wertungs‑ und Ordnungsgeldregelungen bleiben bestehen.
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7. Bearbeitungsgebühren (§ 30)
Die Höhe der Bearbeitungsgebühren bleibt unverändert. Angepasst wurden jedoch einzelne Tatbestände, insbesondere:
· fehlende Aktualisierung der Vereinsvertreter und
· fehlende Veröffentlichung der Kontaktdaten von Sport‑, Jugend‑, Jüngstenwart oder Mannschaftsführer in nuLiga.
Diese Fälle werden nun ausdrücklich benannt und mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro belegt.
Hinweis
Dies ist eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen. Alle weiteren Regelungen sowie der verbindliche Wortlaut sind der aktuellen Wettspielordnung (WSPO) zu entnehmen.