Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an andere inländische Unternehmen verkaufen, müssen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Regelung betrifft auch Sportvereine, sowohl als Rechnungsaussteller als auch als Rechnungsempfänger.

Was bedeutet das konkret für die Vereine?

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, sodass sie elektronisch verarbeitet werden kann. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es jedoch Übergangsregelungen: Sportvereine haben bis Ende 2026 bzw. 2027 (abhängig von der Zustimmung des Empfängers) Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Ab dem 1. Januar 2025 müssen sie jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Unterstützung für Sportvereine – Online-Sprechstunden

Um Ihnen bei Fragen zur E-Rechnung und deren Umsetzung zu helfen, bieten der Stadtsportbund (SSB) Göttingen, der Kreissportbund (KSB) Gifhorn und der SSB Hannover in Zusammenarbeit mit dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) bis Ende des Jahres mehrere Online-Sprechstunden an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fragen direkt an Experten zu richten und die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung zu klären.

Termine der Sprechstunden:

11. November 2024, 17:30 – 19:30 Uhr – Anmeldung
25. November 2024, 18:00 – 20:00 Uhr – Anmeldung
29. November 2024, 17:00 – 19:00 Uhr – Anmeldung
04. Dezember 2024, 18:00 – 20:00 Uhr – Anmeldung
05. Dezember 2024, 18:00 – 20:00 Uhr – Anmeldung
11. Dezember 2024, 18:00 – 20:00 Uhr – Anmeldung


Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen

Besuchen Sie die VIBSS-Seite des LandesSportBundes Niedersachsen für eine umfassende Übersicht und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Rechnung.

Bitte informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder über die kommenden Änderungen und weisen Sie sie auf die verfügbaren Ressourcen und Sprechstunden hin, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.

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