Die Mitgliederversammlungen der Bezirke finden alle drei Jahre zum Zeitpunkt der Wahlen statt. Gewählt werden dann das Präsidiumsmitglied des jeweiligen Bezirks und die jeweilige stellvertretende Person. Die nächsten Veranstaltungen stehen im Frühjahr 2025 an:
Mitgliederversammlung der Bezirke
Alles Wichtige zu den Mitgliederversammlungen der Bezirke
Einladung und Tagesordnung Bezirk 1
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- Einladung und Tagesordnung Bezirk 1.pdf
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- 210 KB
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Einladung und Tagesordnung Bezirk 2
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- Einladung und Tagesordnung Bezirk 2.pdf
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Einladung und Tagesordnung Bezirk 3
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- Einladung und Tagesordnung Bezirk 3.pdf
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- 427 KB
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Einladung und Tagesordnung Bezirk 4
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- Einladung und Tagesordnung Bezirk 4.pdf
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- 400 KB
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Vollmachtsformular
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- Vollmacht Bezirksversammlungen 2025.pdf
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- 173 KB
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Anschreiben Orga-Hinweise
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- Anschreiben Orga-Hinweise.pdf
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Stimmberechtigt sind alle vertretungsberechtigte Personen der badischen Vereine. Wer vertretungsberechtigt ist, ist in der Regel in der jeweiligen Vereinssatzung geregelt.
Ja. Vertretungsberechtigte Personen der Vereine können sich durch eine entsprechende Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem:der Versammlungsleiter:in oder einer von diesem:r beauftragten Personen übergeben werden. Bevollmächtigte und Mitglieder dürfen neben dem Stimmrecht des eigenen Vereins nicht mehr als zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Unterbevollmächtigung ist unzulässig.
Ein entsprechendes Vollmachtsformular kannst du hier herunterladen:
Vollmachtsformular
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- Vollmacht Bezirksversammlungen 2025.pdf
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Um zu verdeutlichen, wann eine Vollmacht benötigt wird, haben wir dir im Folgenden verschiedene Fallbeispiele aufgelistet:
Fall 1
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und nimmst selbst an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst keine Vollmacht.
Fall 2
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen, nimmst jedoch allein an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst eine Vollmacht, die von dir und einem ebenfalls vertretungsberechtigten Vorstandskollegen unterschrieben ist.
Fall 3
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen und ihr nehmt beide an der Veranstaltung teil
--> Du benötigst keine Vollmacht
Fall 4
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und möchtest diese für die Veranstaltung an eine andere Person abgeben.
--> Du musst dieser Person eine von dir unterschriebene Vollmacht ausstellen.*
Fall 5
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung deines Vereins mit einem Vorstandskollegen und möchtest das gemeinsame Vertretungsrecht an eine dritte Person abgeben
--> Du musst dieser Person eine Vollmacht ausstellen, die von beiden vertretungsberechtigten Personen unterschrieben ist.*
* ACHTUNG: Ob die bevollmächtigte Person Vereinsmitglied ist oder nicht, spielt für Sie keine Rolle, muss jedoch auf dem Vollmachtsformular kenntlich gemacht werden. Jede bevollmächtigte Person darf höchstens zwei Vollmachten sowie ggf. ergänzend das Stimmrecht für den eigenen Verein ausüben.
Fallbeispiele Vollmachten mit Mustervorlagen
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- Fallbeispiele Vollmachten mit Muster.pdf
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- 350 KB
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Die Organisation solcher Veranstaltungen ist mit vielen unbekannten Faktoren verbunden. Insbesondere die Teilnehmerzahl spielt eine zentrale Rolle, ist jedoch nur schwer vorhersehbar. Wie viele Sitzplätze werden benötigt? Wie umfangreich muss das Catering sein? Um diese sowie weitere Fragen möglichst präzise zu beantworten und dadurch unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir auch diesmal wieder um eine Anmeldung über das bereitgestellte Anmeldeformular - wenn möglich, bis spätestens Sonntag vor der jeweiligen Veranstaltung.
Zudem hat eine vorherige Anmeldung nicht nur Vorteile für die Planungen unsererseits, sondern auch für alle Teilnehmenden. Denn wenn wir im Voraus wissen, welche Vereine vertreten sein werden, können wir die Stimmkarten vorbereiten und eine „Fastlane“-Anmeldung einrichten. Dadurch verkürzt sich der Anmeldeprozess vor Ort erheblich und unterstützt zudem die Einhaltung des gesamten Zeitplans.
Da das Vereinsregister mittlerweile online einsehbar ist, können wir so unkompliziert prüfen, ob die Vertretungsberechtigung korrekt wahrgenommen wird oder ob eine Vollmacht erforderlich ist. Dies tun wir nicht, weil uns das Vertrauen in Sie fehlt, sondern dient vielmehr einer ordnungsgemäßen Durchführung. Denn nur so können wir vermeiden, dass Abstimmungen im Nachhinein anfechtbar werden und gewährleisten gesetzes- und satzungskonforme Mitgliederversammlungen.