Mitgliederversammlung 2025

Die BTV-Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsgremium des Verbands und besteht aus Vertreter:innen der badischen Vereine. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am 11. Oktober 2025 um 10 Uhr in der Sportschule Baden-Baden Steinbach statt. Neben Anpassungen zur Satzung und zur Wettspielordnung stehen hier auch die Wahlen des Präsidiums auf der Agenda.

 

 

Wichtige Unterlagen

Einladung und Tagesordnung

Dateiname
Tagesordnung MV 2025.pdf
Größe
663 KB
Format
pdf
Herunterladen

Anschreiben Orga-Hinweise

Dateiname
Anschreiben Orga-Hinweise.pdf
Größe
393 KB
Format
pdf
Herunterladen

Vollmachtsformular

Dateiname
Vollmachtsformular.pdf
Größe
135 KB
Format
pdf
Herunterladen

Protokoll MV 2024

Dateiname
TOP 2 Protokoll MV 2024.pdf
Größe
551 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

Plan GuV 2026

Dateiname
TOP 5 Anlage HH26.pdf
Größe
35 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

TOP 13 Antrag 1: Besonderer Vertreter

Dateiname
TOP 13 Anlage Antrag 1 besonderer Vertreter.pdf
Größe
67 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 13 Antrag 2: Vollmachten

Dateiname
TOP 13 Anlage Antrag 2 Vollmachten.pdf
Größe
31 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 13 Antrag 3: Präsidium

Dateiname
TOP 13 Anlage Antrag 3 Praesidium.pdf
Größe
36 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 13 Antrag 4: Ehrenvorsitzende Bezirke

Dateiname
TOP 13 Anlage Antrag 4 Ehrenvorsitzende Bezirke.pdf
Größe
32 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

TOP 15 Antrag 1: Änderungen WSpO (gebündelt)

Dateiname
TOP 15 Antrag 1 WSpO.pdf
Größe
212 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 15 Antrag 2

Dateiname
TOP 15 Antrag 2 WSpO.pdf
Größe
195 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 15 Antrag 3

Dateiname
TOP 15 Antrag 3 WSpO.pdf
Größe
39 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 15 Antrag 4

Dateiname
TOP 15 Antrag 4 WSpO.pdf
Größe
45 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 15 Antrag 5

Dateiname
TOP 15 Antrag 5 WSpO.pdf
Größe
44 KB
Format
pdf
Herunterladen

TOP 15 Antrag 6

Dateiname
TOP 15 Antrag 6 WSpO.pdf
Größe
37 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

TOP 14: Antrag SDO

Dateiname
TOP 14 Anlage Antrag SDO.pdf
Größe
87 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

Antrag zur Finanzierung des Umbaus

Dateiname
TOP 7 Anlage Antrag Darlehen.pdf
Größe
158 KB
Format
pdf
Herunterladen

Präsentation zum Umbau

Dateiname
TOP 6 Anlage Umbau LLZ.pdf
Größe
4 MB
Format
pdf
Herunterladen

    

TOP 16: Antrag des TC Elchesheim-Illingen

Dateiname
TOP 16 Anträge der Vereine.pdf
Größe
141 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

   

Allgemeine Hinweise

Stimmberechtigt sind alle vertretungsberechtigte Personen der badischen Vereine. Wer vertretungsberechtigt ist, ist in der Regel in der jeweiligen Vereinssatzung geregelt.

 

Ja. Vertretungsberechtigte Personen der Vereine können sich durch eine entsprechende Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem:der Versammlungsleiter:in oder einer von diesem:r beauftragten Personen übergeben werden. Bevollmächtigte und Mitglieder dürfen neben dem Stimmrecht des eigenen Vereins nicht mehr als zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Unterbevollmächtigung ist unzulässig.

Ein entsprechendes Vollmachtsformular kannst du hier herunterladen:

Vollmachtsformular

Dateiname
Vollmachtsformular.pdf
Größe
135 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

Um zu verdeutlichen, wann eine Vollmacht benötigt wird, haben wir dir im Folgenden verschiedene Fallbeispiele aufgelistet:

Fall 1

Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und nimmst selbst an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst keine Vollmacht.

Fall 2

Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen, nimmst jedoch allein an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst eine Vollmacht, die von dir und einem ebenfalls vertretungsberechtigten Vorstandskollegen unterschrieben ist.

Fall 3

Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen und ihr nehmt beide an der Veranstaltung teil
--> Du benötigst keine Vollmacht

Fall 4

Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und möchtest diese für die Veranstaltung an eine andere Person abgeben.
--> Du musst dieser Person eine von dir unterschriebene Vollmacht ausstellen.*

Fall 5

Du teilst dir die Vertretungsberechtigung deines Vereins mit einem Vorstandskollegen und möchtest das gemeinsame Vertretungsrecht an eine dritte Person abgeben
--> Du musst dieser Person eine Vollmacht ausstellen, die von beiden vertretungsberechtigten Personen unterschrieben ist.*

 

* ACHTUNG: Ob die bevollmächtigte Person Vereinsmitglied ist oder nicht, spielt für dich keine Rolle, muss jedoch auf dem Vollmachtsformular kenntlich gemacht werden. Jede bevollmächtigte Person darf höchstens zwei Vollmachten sowie ggf. ergänzend das Stimmrecht für den eigenen Verein ausüben.

Fallbeispiele Vollmachten mit Mustervorlagen

Dateiname
Fallbeispiele Vollmachten mit Muster.pdf
Größe
608 KB
Format
pdf
Herunterladen

    

Die Organisation solcher Veranstaltungen ist mit vielen unbekannten Faktoren verbunden. Insbesondere die Teilnehmerzahl spielt eine zentrale Rolle, ist jedoch nur schwer vorhersehbar. Wie viele Sitzplätze werden benötigt? Wie umfangreich muss das Catering sein? Um diese sowie weitere Fragen möglichst präzise zu beantworten und dadurch unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir auch diesmal wieder um eine Anmeldung über das bereitgestellte Anmeldeformular - wenn möglich, bis spätestens Sonntag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Zudem hat eine vorherige Anmeldung nicht nur Vorteile für die Planungen unsererseits, sondern auch für alle Teilnehmenden. Denn wenn wir im Voraus wissen, welche Vereine vertreten sein werden, können wir die Stimmkarten vorbereiten und eine „Fastlane“-Anmeldung einrichten. Dadurch verkürzt sich der Anmeldeprozess vor Ort erheblich und unterstützt zudem die Einhaltung des gesamten Zeitplans. 

Da das Vereinsregister mittlerweile online einsehbar ist, können wir so unkompliziert prüfen, ob die Vertretungsberechtigung korrekt wahrgenommen wird oder ob eine Vollmacht erforderlich ist. Dies tun wir nicht, weil uns das Vertrauen in unsere Vereinsverantwortliche fehlt, sondern dient vielmehr einer ordnungsgemäßen Durchführung. Denn nur so können wir vermeiden, dass Abstimmungen im Nachhinein anfechtbar werden und gewährleisten gesetzes- und satzungskonforme Mitgliederversammlungen.

 

   

   

Offizielle Partner