Ein Schwerpunkt Ihres Vortrags ist die Scheinselbstständigkeit. Wo liegen hier die Herausforderungen für Tennistrainer:innen und Vereine?
In den vergangenen Jahren ist es schwieriger geworden, als Tennistrainer:in von der Deutschen Rentenversicherung als selbstständig anerkannt zu werden. Die Prüfungen sind deutlich strenger geworden. Das kann für Vereine erhebliche Folgen haben.
Wenn festgestellt wird, dass Trainer:innen nicht selbstständig tätig sind, können Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgefordert werden. Diese Nachzahlung muss zunächst der Verein leisten. Das kann für den einen oder anderen Verein finanziell durchaus problematisch werden.
Deshalb ist es wichtig, sich vorher mit den Gestaltungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen: In welchen Beschäftigungsformen können Tennistrainer:innen tätig sein? Und was muss berücksichtigt werden, wenn sie selbstständig arbeiten möchten?
Auch im Trainingsalltag gibt es Situationen, bei denen man nicht sofort an ein rechtliches Risiko denkt. Was könnte Trainer:innen überraschen?
Ein Klassiker sind die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten. Trainer:innen müssen beispielsweise darauf achten, dass der Trainingsbereich sicher ist, die Übungen zum Alter und Leistungsstand der Gruppe passen und die Teilnehmer:innen angemessen beaufsichtigt werden. Kommt es auf dem Platz zu einer Verletzung, stellt sich die Frage, ob sie diesen Pflichten ausreichend nachgekommen sind. Das betrifft sowohl selbstständige als auch angestellte Trainer:innen.
Beim ITK gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ein individuelles 15-minütiges Beratungsgespräch bei Ihnen zu buchen. Mit welchen Fragen können Teilnehmer:innen zu Ihnen kommen?
Mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tennistrainer:in sowie dem Steuer- oder Vereinsrecht stehen. Das können beispielsweise die eigene Beschäftigungsform, mögliche Haftungsrisiken oder Unsicherheiten bei der Zusammenarbeit mit einem Verein sein. Das Format ist neu, und ich bin selbst gespannt, welche Anliegen die Teilnehmer:innen mitbringen werden.
Kann ein solches Gespräch auch sinnvoll sein, wenn jemand bereits vermutet, dass bei ihm etwas rechtlich nicht sauber läuft?
Auf jeden Fall. Wenn jemand beispielsweise schon länger als Trainer:in tätig ist und feststellt, dass möglicherweise etwas falsch gemacht wurde, kann genau diese Situation angesprochen werden. Dann geht es darum zu klären, was man jetzt noch tun kann, um einen Schaden abzuwenden oder zu begrenzen. Selbstverständlich unterliege ich dabei der Verschwiegenheitspflicht.
Was sollen die Teilnehmer:innen aus Ihrem Vortrag konkret mitnehmen – und warum sollten Trainer:innen und Vereinsverantwortliche ihn beim ITK 2027 nicht verpassen?
Bei Trainer:innenfortbildungen bin ich mit Steuer- und Rechtsthemen häufig der Exot neben den klassischen Trainingsinhalten. Gleichzeitig erlebe ich immer wieder, wie groß das Interesse daran ist. Die Teilnehmer:innen sollen ihre eigene Situation besser einschätzen, mögliche Schwachstellen erkennen und wissen, wann sie genauer hinschauen oder fachlichen Rat einholen sollten. Denn rechtliche und steuerliche Fragen gehören ebenso zum Alltag von Trainer:innen und Vereinen wie die Arbeit auf dem Platz.
Wer Risiken frühzeitig erkennt und klärt, kann seine Tätigkeit verlässlich organisieren und sich auf das Training konzentrieren.