Deine C-Stuhlschiedsrichterlizenz ist vier Jahre gültig, muss allerdings jährlich durch das Absolvieren eines Refreshtests und das pünktliche Einreichen Deines Einsatznachweises bei uns verlängert werden. Bist Du erfolgreich, wird Deine Lizenz um ein weiteres Jahre bis zum 31.12. des Folgejahres verlängert. Spätestens nach 4 Jahren ist dann der Besuch der Fortbildung notwendig. Oberschiedsrichter, deren Lizenzen an Gültigkeit verlieren, erhalten rechtzeitig eine Erinnerung per E-Mail.
Die jährliche Verlängerung ist kostenlos. Der Refreshtest wird automatisch im Frühjahr an Dich versandt. Der jährlich angebotene Fortbildungslehrgang kostet 25€.
Lizenzverlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Schiedsrichter/Oberschiedsrichter der Fortbildungspflicht nicht nachkommt, schwerwiegend gegen die Satzungen des Verbandes verstößt, seine Mindesteinsätze nicht ordnungsgemäß nachweist oder seine Leistungen ungenügend bzw. nicht anforderungsgerecht sind.
B-OSR, C-SR, C-OSR
Ungültig gewordene B-OSR und C-Lizenzen können wiedererlangt werden:
- Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 4 UE um zwei Jahre verlängert.
- Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 4 UE um ein Jahr verlängert.
- Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 4 UE und einer erfolgreich abgelegten Nachprüfung um zwei Jahre verlängert.
- Ab dem 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.