Die gezielte Förderung des saarländischen Tennisnachwuchses gehört zu den zentralen Aufgaben des STB. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzen wir auf ein umfassendes Förderkonzept – hier kannst Du mehr darüber erfahren.
Leistungssportförderung im STB - Konzeption & Richtlinien
Der STB-Leistungsförderungskonzept
Das STB-Förderkonzept bündelt alle inhaltlichen und organisatorischen Leitlinien sowie Maßnahmen zur leistungsorientierten Nachwuchsförderung im Saarländischen Tennisbund. Er umfasst unter anderem die grundlegende Verbandsstruktur sowie die Trainings- und Kaderorganisation.
Das zentrale Ziel dieses Förderkonzepts ist es, junge Talente bestmöglich auszubilden und gezielt auf eine potenzielle Laufbahn im Profisport vorzubereiten. Da der Weg vom talentierten Kind bis zum professionellen Tennisspieler ein langfristiger Entwicklungsprozess ist, der sich über viele Jahre erstreckt, hat der STB mit seinem Förderkonzept und verschiedenen Richtlinien eine Grundlage geschaffen, welche eine zielgerichtete Förderung vom Kindesalter über die Jugend bis hin zum Einstieg in den Profisport ermöglicht.
Der Saarländische Tennisbund fördert lern- und leistungsbereite Mädchen, Jungen und Nachwuchsspieler*innen seiner Vereine mit dem Ziel, die nationale Spitze im Jugendtennis zu erreichen. Kernziel des STB im Leistungssportbereich ist dabei die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erreichung sportlicher Spitzenleistungen. Beginnend mit einer regelmäßigen und systematischen Sichtung und Auswahl von Talenten soll gemeinsam mit den Vereinen eine zielorientierte Förderung der Jugend- und Nachwuchsspieler:innen so umgesetzt werden, dass diese ihr Leistungspotenzial bestmöglich entwickeln und sich in der nationalen Spitze ihrer Altersklasse etablieren können. Eine Anschlussförderung im Nachwuchs- bzw. Profibereich gehört bei Erfüllung der entsprechenden Kaderkriterien zum Förderkonzept des STB.
Zur Umsetzung der festgelegten Ziele bedarf es einer langfristigen, systematischen und professionellen Förderung der Spieler:innen. Dieser sollen folgende Grundprinzipien bzw. Leitlinien zugrunde liegen:
- Erfolg und Leistung sowie das Bekenntnis von Spieler-, Eltern- und Verbandsseite zum Förderkonzept des STB und dem Ehrenkodex sowie den Inhalten der Spielererklärung
- Etablierung der STB-Kaderzugehörigkeit als anzustrebendes Markenzeichen bzw. besondere Auszeichnung
- Beitrag zur Schaffung infrastruktureller Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule/Ausbildung
Die Gesamtverantwortung für das STB-Leistungssport- und Förderkonzept hat das Präsidium des Saarländischen Tennisbundes. Die fachliche Verantwortung liegt bei dem / der Vizepräsidenten/in Jugend und seinem / ihrem Stellvertreter. Die Hauptaufgabenbereiche der beiden Cheftrainer Andreas Spaniol und Carsten Marko liegen in der Planung, Durchführung, Steuerung und Kontrolle der Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen der Athlet*innen. Sie sind darüber hinaus hauptverantwortlich für die Festlegung und Koordination der Zusammensetzung des Gesamtkaders sowie die Kontrolle der Leistungsentwicklung der Spieler. Zudem stellt die regelmäßige Absprache mit den Heimtrainer*innen der Kaderathlet*innen bezüglich Trainings- und Turnierplanung einen wichtigen Aufgabenbereich der STB-Cheftrainer dar.
Alle weiteren mit dem Jugendsport des STB befassten Personen kannst Du nach aktuellem Stand noch dem unten zum Download bereitgestellten Förderkonzept entnehmen. Bald werden diese auch hier dargestellt.
Der Sportcampus Saar in Saarbrücken bildet als zentral gelegener und im Sinne der leistungssportlichen Orientierung hervorragend ausgestatteter Trainingsort einen optimalen Anlaufpunkt für die Kaderspieler*innen des STB. Hier finden die Tennistrainingseinheiten während der Wintermonate auf vier Hallenplätzen statt.
Neben der unmittelbaren Nähe der Eliteschule des Sports (Gymnasium am Rotenbühl) bietet die infrastrukturelle Ausstattung viele Vorteile für einen professionellen Trainingsbetrieb. So steht dem STB nicht nur ein großzügig ausgestatteter Kraft- sowie ein Gymnastikraum zur Durchführung des Athletiktrainings zur Verfügung; den Athlet*innen bieten sich weitere optimale infrastrukturelle Angebote zur individuellen Nutzung (Mensa, Physiotherapie, Unterkünfte usw.).
Das Sommertraining in den Monaten Mai bis September findet auf bis zu vier Sandplätzen des TUS Herrensohr, wenige Kilometer vom Sportcampus Saar entfernt, statt. Die sommerlichen Frühtrainingseinheiten für Schüler*innen des Sportzweigs am Gymnasium am Rotenbühl sowie weitere Kaderspieler*innen mit zeitlicher Verfügbarkeit werden auf bis zu drei Sandplätzen der Anlage des TC Rot-Weiß Waldhaus in unmittelbarer Nähe zum Sportcampus Saar und zum Gymnasium am Rotenbühl durchgeführt.
Die Förderstruktur des STB gliedert sich gemäß der nationalen Kaderkriterien des DOSB und des DTB pyramidenartig in unterschiedliche Kaderstufen und Fördergruppen. Jede/r Spieler*in der Verbandsförderung wird durch das Trainerteam des STB einer Kaderstufe bzw. Fördergruppe zugeordnet. Diese Zuordnung basiert auf den in 3b festgelegten Kriterien. Neuaufnahmen und -einstufungen sowie Entscheidungen über das Ausscheiden aus der Verbandsförderung werden mindestens einmal jährlich, und zwar zum 01. Oktober, vorgenommen. Auch zum 01. Mai jedes Jahres können entsprechende Entscheidungen getroffen werden.
Die Aufnahme in sämtliche Kaderstufen und Fördergruppen basiert auf folgenden Kriterien*:
- Alter
- Ranking
- Wettkampfergebnisse
- Leistungsfähigkeit (vgl. DTB-Rahmentrainingskonzeption)
o Umfeld
o Konstitution und gesundheitliche Faktoren
o Psyche (vor allem auch Motivation, Wille und Commitment)
o Athletik (Leistungsdiagnostik durch DTB-Konditionstest)
o Technische und taktische Fähigkeiten - Leistungsentwicklung (Tempo, Stabilität)
- Leistungspotenzial
*In Passung zur Förderausrichtung des Deutschen Tennisbundes richtet sich die STB-Verbandsförderung grundsätzlich an Spieler*innen, die über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.
Im Zentrum der Selektion und Zuordnung steht stets das Urteil der Verbandstrainer in Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern des STB-Ausschuss für Leistungssport. Dieses Urteil entscheidet letztlich über die grundsätzliche Förderungswürdigkeit sowie über die Zuordnung aller Spieler*innen in die entsprechenden Kaderstufe bzw. Fördergruppe.
In den jüngsten und jüngeren Jahrgängen (SG und JK/TP) stehen allgemeinmotorische, koordinative und volitionale Talentmerkmale im Vordergrund. Ranglistenplatzierungen, sofern vorhanden, und Wettkampferfolge sind eher nachgeordnet. Mit zunehmendem Alter treten Turnierergebnisse, Ranglistenpositionen und technisch-taktische Leistungsentwicklungen als primäre Auswahlmerkmale verstärkt in den Vordergrund.
Die Aufnahme in den Landeskader (LK) ist durch die Vorgaben des Deutschen Tennisbundes an die Erfüllung folgender Kriterien gebunden:
Siehe Download
Im Altersbereich von 12 bis 16 Jahren (Juniorinnen) bzw. 13 bis 16 Jahren (Junioren) ist eine maximale Verweildauer im Landeskader (LK) von drei Jahren festgelegt.
Im Altersbereich von 11 bis 16 Jahren werden Spieler*innen, die als Trainingspartner*innen bzw. zum Erhalt der Trainingsgruppen des Landeskaders erforderlich sind, sowie Spieler*innen mit phasenweiser Nichterfüllung der LK-Kriterien als Teil des Jüngstenkaders / Talentpools (bis 14 Jahre) bzw. der Stützpunktgruppe (15-16 Jahre) gefördert. Auch für Spät- bzw. Quereinsteiger mit Entwicklungspotenzial sind diese Kaderstufen bzw. Fördergruppen vorgesehen.
Außerhalb des Landeskaders fördert der STB im Altersbereich ab 17 Jahren in seinem Entwicklungs- und Beobachtungskader Spieler*innen mit dem Ziel der Annäherung an die deutsche Spitze im Erwachsenenbereich.
Die Berufung in einen der nationalen Junior*innen- oder Aktiven-Kader des Deutschen Tennisbundes sollte das Ziel aller Kaderathlet*innen des STB sein. Die einmal jährlich stattfindende Kadernominierung des DTB richtet sich nach folgenden Mindestkriterien:
Siehe Download
Eine jährlich stattfindende, mehrstufige Talentsichtung nach einheitlichen Sichtungskriterien am Landesstützpunkt in Saarbrücken, die sich in der Regel an Vereinsspieler*innen der Altersstufen von sechs bis zehn Jahren richtet, bildet eine erste Grundlage für die Aufnahme in die Sichtungsgruppe bzw. den Jüngstenkader / Talentpool.
Auszug aus dem STB-Talentsichtungskonzept zur Durchführung der Talentsichtung am Leistungszentrum:
Einladung: i.d.R. spätestens Ende Januar an alle VereinstrainerInnen, Sport- und JugendwartInnen
Durchführung: i.d.R. Mitte Februar / Anfang März (Stufe 1)
Zielgruppe: talentierte TennisspielerInnen der STB-Vereine im Alter zwischen sechs und zehn Jahren
Inhalte der Sichtungs-Stufen (separate Termine für jede Stufe; von jeder Stufe zur nächsten wird eine Selektion vorgenommen, die sich primär wie folgt rückgemeldet wird):
Stufe: Technik (Athletikkoordination, Technik-Anwendung, Technik-Individualisierung)
Stufe: Technik (Methodik, Technik-Anwendung, Technik-Individualisierung)
Stufe: Athletik (insbesondere in den Bereichen Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Schnelligkeit)
Zusätzlich findet jeweils parallel zu den Jugend-Saarlandmeisterschaften ein ausgeschriebenes Sichtungsturnier für Spieler*innen der Altersklasse U9 statt. Zudem erfolgen regelmäßige Wettkampfbeobachtungen zur (Talent-)Sichtung durch die Verbandstrainer des STB im Rahmen regionaler Turnierveranstaltungen.
a. Differenzierung nach Leistungsprinzip
Intuitives Ziel eines/r jeden Spielers/in sollte es sein, dauerhaftes Mitglied des Landeskaders (LK) zu sein, verbunden mit der Ambition zur Aufnahme in die nationalen Förderebenen (NK2, NK1, PK, OK). Anzustrebende Merkmale, die mit einer dem Leistungsprinzip folgenden Förderung innerhalb der Landeskaderstufe (LK) einhergehen, sind:
- höhere Quantität an Trainingseinheiten (mind. zwei bzw. drei Trainingseinheiten pro Woche; siehe 4b)
- (kostenfreie) Teilnahme am DTB-Leistungsdiagnostik
- priorisierte Berücksichtigung für Lehrgangsmaßnahmen (Ostern, Herbst), bei Turnier-Nominierungen (z.B. SW-Cups) sowie bei Turnierbetreuungen durch den STB
b. Training
Zentraler Bestandteil der Förderung durch den STB sind die stattfindenden Trainingsmaßnahmen. Eine Kader- bzw. Fördergruppenzugehörigkeit ist daher strikt an die Teilnahme am STB-Landestraining gebunden. Neben Tennistrainingseinheiten bietet der STB seinen Kader- und Fördergruppenspieler*innen zusätzlich Athletiktrainingseinheiten zur allgemeinen und tennisspezifischen Ausbildung und Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination an.
Aus der jeweiligen Einordnung der Spieler*innen in die Kaderpyramide (siehe 3a) ergeben sich folgende empfohlene Festlegungen zu den Trainingsumfängen pro Woche:
| i.d.R. eine Einheit | mindestens zwei Einheiten | mindestens drei Einheiten |
| SG, SPG | JK/TP | LK, EBK |
Neben dem normalen Trainingsbetrieb sind auch die in den Schulferien angebotenen Lehrgänge (insbesondere Oster- sowie Herbstferien) im Landesleistungszentrum und Trainingslager im In- und Ausland ein zentraler Bestandteil der Leistungsförderung des STB. Das STB-Trainerteam plant und organisiert diese Trainingsintensivphasen in Absprache mit den Verbandsjugendwart*innen und in Abhängigkeit von den jeweiligen terminlichen Gegebenheiten sowie finanziellen bzw. räumlichen Kapazitäten. Dabei benennt und informiert das Trainerteam den jeweils betreffenden Spielerkreis. In der Regel richtet sich die Berücksichtigung bzw. Nominierung für die Lehrgangsmaßnahmen nach der Kaderpyramide; Spieler*innen des Landeskaders (LK) werden hier vorrangig berücksichtigt.
c. Leistungsdiagnostik (Athletik)
In Kooperation mit dem DTB und der Ruhr-Universität Bochum führt der STB einmal jährlich (in der Regel im Herbst) eine Leistungsmessung im konditionellen Bereich durch. Für Spieler*innen des Landeskaders (LK) ist die Teilnahme an diesen Konditionstests grundsätzlich verpflichtend. Bei zusätzlichen Kapazitäten werden die Spieler*innen der weiteren Kaderstufen bzw. Fördergruppen berücksichtigt. Die Kosten für den Leistungstest übernimmt der STB.
Das Ergebnis des Konditionstest bzw. die individuelle Entwicklung der Leistung spielt eine wesentliche Rolle bei der perspektivischen Weiterförderung durch den STB sowie für die Notengebung der dem Sportzweig des Gymnasiums am Rotenbühl angehörigen Kaderathlet*innen (siehe „Informationen zum Sportzweig“).
Nach Erhalt der Ergebnisse führen die Athletiktrainer des STB mit allen Teilnehmer*innen ein individuelles Beratungsgespräch durch und erarbeiten auf dieser Basis individuelle Trainingspläne.
d. Turniere
Turnierteilnahmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsförderung des STB. Dabei steigern sich die Vorgaben zu Turniereinsätzen sowie die Bedeutung von Turnierergebnissen mit zunehmendem (Trainings-)Alter; sie sind dann auch Maßstab für die weitere Förderungswürdigkeit.
Alle Spieler*innen erhalten einen Überblick über die altersspezifischen Vorgaben zu Turnierteilnahmen sowie einen saisonalen Turnierübersichtsplan. Anhand dessen erstellen sie in Absprache mit den Verbandstrainern einen individuellen Turnierplan.
Die Kader- und Fördergruppenspieler*innen verpflichten sich, bei Nominierungen durch den STB die entsprechenden Turniere bzw. Wettkämpfe (z.B. Süd-West-Circuits, Deutsche Meisterschaften, Ländervergleichskämpfe) für den Saarländischen Tennisbund zu spielen. Dies gilt analog für Nominierungen durch den DTB (z.B. EM, WM, Europa Cup). Zu diesen Terminen ist es untersagt, weitere Turniere zu melden. Bei Nichtteilnahme ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Auch die Teilnahme an den Jugendsaarlandmeisterschaften im Winter und Sommer sowie an den Saarlandmeisterschaften der Aktiven (Jungen ab 14 Jahren, Mädchen ab 13 Jahren) ist verpflichtend und Grundlage einer Leistungsförderung durch den STB. Im Vorfeld beantragte Ausnahmeregelungen können alleine durch die Verbandstrainer des STB genehmigt werden. Für die Jugendsaarlandmeisterschaften werden alle Kader- und Fördergruppenspieler*innen automatisch durch den Verband in ihrer Altersklasse angemeldet. Über die Starterlaubnis in höheren Altersklassen entscheidet das STB-Trainerteam bzw. der STB-Leistungssportausschuss. Bei einer Nichtteilnahme ohne die Vorlage eines ärztlichen Attests behält sich der STB vor, eine Trainingssperre von bis zu mehreren Wochen auszusprechen. Im Wiederholungsfall ist ein Ausschluss aus der Förderung des STB möglich. Bei Nichtteilnahme mit ärztlichem Attest darf der / die Spieler*in in der entsprechenden Woche an keinem weiteren Training oder sonstigem Turnier teilnehmen.
Als Teil der Leistungsförderung werden die geförderten Spieler*innen auf einer Vielzahl von Turnieren und Wettkämpfen durch die Verbandstrainer, in Ausnahmen auch durch kooperierende Honorartrainer*innen mit entsprechender Qualifikation, betreut. Dabei wird eine Betreuungspauschale von 25,00 € pro Tag/Spieler*in erhoben. Bei Deutschen Meisterschaften und diversen Cup-Veranstaltungen (z.B. Turnier der „Grande Region“) berechnet der STB eine Verpflegungspauschale von 15,00 € pro Tag. Bei einigen Turnieren gehen die sonstigen Kosten, wie Übernachtungen, Fahrt- und Betreuungskosten, zu Lasten des STB.
Im Sinne einer für die Spieler*innen förderlichen Aneignung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit sollten die durch den STB betreuten Turniere, Wettkämpfe und Lehrgänge ohne Begleitung der Eltern erfolgen.
e. Teilnahme an der Medenrunde
Für alle im Rahmen der STB-Kaderpyramide geförderten Spieler*innen gilt, dass sie über die Spielberechtigung für einen saarländischen Tennisverein verfügen müssen. Spieler*innen, die beabsichtigen, in einer Jugend- und/oder Aktivenmannschaft außerhalb des Saarlandes anzutreten, müssen vorab einen entsprechenden begründeten Antrag stellen. Dieser ist an die Vizepräsidentin Jugend des STB, Frau Daniela Ferring, zu richten. Die Aufrechterhaltung des Kader- bzw. Fördergruppenstatus setzt eine Bewilligung dieses Antrages voraus.
f. Öffentlichkeitsarbeit
Die im Rahmen der STB-Kaderpyramide geförderten Spieler*innen sind verpflichtet, dem STB für Werbemaßnahmen und Sponsorentermine (bis zu fünf Terminen im Jahr) zur Verfügung zu stehen, soweit es ihre sportlichen Ziele nicht negativ beeinflusst. Die vom STB geförderten Athlet*innen übertragen dem STB zeitlich und räumlich unbegrenzt und unentgeltlich für die Laufzeit der Förderung das Recht am eigenen Namen und am eigenen Bild für Zwecke der Werbung für den STB. Dies bezieht sich auf solche Fotos oder Aufnahmen, die im Zusammenhang mit Trainings- oder Wettkampfmaßnahmen bzw. sonstigen Veranstaltungen des Saarländischen Tennisbundes stehen.
g. Gesundheit
Die Kontrolle der sportmedizinischen Eignung der Spieler*innen der Verbandsförderung obliegt der elterlichen Fürsorge. Eine regelmäßige sportärztliche Kontrolle dieser Eignung ist für alle STB-Kader- und Fördergruppenspieler*innen verpflichtend.
Der STB stellt seinen geförderten Spieler*innen ausführliche Hinweise und Anleitungen zu einer gesunden, leistungssportbezogenen und tennisspezifischen Ernährung zur Verfügung (siehe STBErnährungskonzept, abrufbar unter https://www.stb-tennis.de/fileadmin/user_upload/Downloads/ Jugend/STB-Ernaehrungskonzept.pdf). Eine Orientierung an den dort erläuterten Prinzipien wird dringend empfohlen.
Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich ein Jahr (01. Oktober bis 30. September), um Spieler*innen und Eltern die Möglichkeit zu geben, ein leistungsorientiertes Trainingssystem kennenzulernen. Zu jeder beginnenden Wintersaison wird von Verbandstrainerseite über die Aufnahme von Spieler*innen in die Verbandsförderung sowie die weitere Förderungswürdigkeit jedes/r bestehenden Kader- bzw. Fördergruppenspielers/in entschieden. Der STB behält sich zudem vor, die Förderung einzelner Spieler*innen in besonderen Fällen (z.B. Ortswechsel, disziplinarische Gründe) auch außerhalb dieser Rhythmisierung zu beginnen bzw. zu beenden.
Das Fördertraining findet ganzjährig statt. Die saarländischen Schulferien sind von regelmäßigen Trainingsmaßnahmen ausgenommen, da diese Zeit vor allem für Lehrgangsmaßnahmen sowie Turnierteilnahmen genutzt wird / werden soll.
Die von den Eltern bzw. Spieler*innen zu übernehmenden anteiligen Kosten für das STB-Training beziehen sich auf die Anzahl an Tennistrainingseinheiten (TE) pro Woche (zusätzliche Athletiktrainingseinheiten werden nicht in Rechnung gestellt):
| Anzahl TE pro Woche | Kostenbeitrag pro Monat |
|---|---|
eine (1,5 Std.) eine (1 Std.); SG bzw. JK/TP zwei (1,5 Std.) zwei (1 Std.); SG bzw. JK/TP drei und mehr bis zu acht (Vor- und Nachmittag); LK, JK/TP, SPG, EBK | 72,50 € 40,- € 135,- € 65,- € 170,- € 250,- € |
Die Trainingskosten von geförderten Spieler*innen, deren Geschwister ebenso zur STBKaderpyramide gehören, werden zu 50% von Verbandsseite bezuschusst. Die Bezuschussung richtet sich dabei auf das Geschwisterkind mit der geringeren Anzahl an Trainingseinheiten.
In den monatlichen Kosten sind die Ferien grundsätzlich als trainingsfreie Zeit einkalkuliert und werden zur Betreuung der Spieler*innen genutzt. Der Monatsbeitrag unterstützt damit sowohl die Kostendeckung des Trainings, als auch die Deckung der Kosten für Turnierbetreuungen.
Für Lehrgänge im Landesleistungszentrum, bei denen Spieler*innen des Landeskaders (LK) bevorzugt berücksichtigt werden, wird in der Regel keine Selbstbeteiligung erhoben. Die Bezuschussung bzw. Eigenleistung für anderweitige Trainingslager wird jeweils am konkreten Fall festgelegt.
Eine vorzeitige Beendigung des Förderungsjahres von Eltern- bzw. Spielerseite ist nur möglich, wenn außerordentliche Gründe vorliegen, wie etwa aufgrund einer schweren Verletzung oder eines Ortswechsels.
Im Rahmen seiner Leistungsförderung kooperiert der Saarländische Tennisbund mit dem in unmittelbarer Nähe zum Landesstützpunkt liegenden Gymnasium am Rotenbühl. Hierbei handelt es sich um die einzige weiterführende Schule des Saarlandes, die Tennisspieler*innen im Rahmen eines Sportzweiges besondere Rahmenbedingungen zur leistungsorientierten Ausübung ihrer Sportart bietet. So werden die betreffenden Schüler*innen etwa in der Regel durch zwei weitere Trainingseinheiten im Rahmen des Schulunterrichts am Vormittag gefördert. Alle Hintergründe, Bestimmungen und Regelungen zum Kooperation des STB mit dem Gymnasium am Rotenbühl sind in den „Informationen zum Sportzweig (Sportart Tennis)“ zu finden.
Das sportliche Umfeld ist sowohl für die körperliche als auch mentale Entwicklung eines Kindes bzw. eines/r Jugendlichen besonders wichtig. Es werden Freundschaften geschlossen, Teamfähigkeitsaspekte entwickelt und gestärkt sowie Vertrauensverhältnisse zu Trainingspartner*innen und erwachsenen Betreuer*innen aufgebaut. Es liegt in der Natur des (organisierten) Sporttreibens, dass hierbei regelmäßig Situationen entstehen, die ein gewisses Maß an zwischenmenschlicher Vertrautheit erfordern. Ob es sich um gemeinsame Turnierfahrten und Trainingslager (teilweise mit Übernachtungen), anderweitige Ausflüge oder sportliche Hilfestellungen handelt – all dies sind Aspekte und Situationen, die im alltäglichen Betrieb eines Sportvereins bzw. -verbandes keine Seltenheit darstellen. Daher ist es die Verantwortung und Pflicht eines/r jeden Beteiligten, sicherzustellen, dass solche Situationen nicht ausgenutzt werden und die Kinder und Jugendlichen vor jeglichem Schaden bewahrt bleiben. Für den STB ergibt sich die Chance und Verantwortung, die Persönlichkeitsentwicklung der von uns geförderten Kinder und Jugendlichen positiv zu unterstützen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es von umso wichtigerer Bedeutung und Teil des Selbstverständnisses der handelnden Personen des STB, den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort frei von jeglicher psychischen und physischen Gewalt zu bieten (siehe auch STB-Konzept zum Schutz vor Gewalt, abrufbar unter https://www.stbtennis.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Verbandsordungen/STB-Konzept_zum_Schutz_vor_ Gewalt.pdf).
Eltern, Spieler*innen und Trainer*innen der Verbandsförderung verpflichten sich darüber hinaus im Wohle und Sinne der sportlichen Gemeinschaft des Saarländischen Tennisbundes zu handeln. Dies beinhaltet ein Fairplay der Fördertrainingsgemeinschaft und der Eltern untereinander. Athlet*innen und Eltern sowie die Vertreter*innen und Trainer*innen des STB werden sich zueinander loyal verhalten und keine negativen öffentlichen Äußerungen abgeben.
Alle geförderten Spieler*innen und die vom STB eingesetzten Trainer*innen unterliegen den Richtlinien der Nationalen Anti Doping Agentur NADA. In Verdachtsfällen bezüglich der Einnahme verbotener Substanzen behält sich der STB das Recht vor, entsprechende Tests anzuordnen. Des Weiteren unterliegen die STB-Trainer*innen den Richtlinien des DOSB (Vorlage eines Führungszeugnisses).
Siehe Download.
Siehe Download.
STB-Förderkonzept Kader
- Dateiname
- STB_Foerderkonzept_2025_bis_2028.pdf
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