Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände - aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist.
Aktuell laufende Förderprogramm des LSB NRW:
Förderung der Übungsarbeit
Das Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragstellung bis 31.05.2025.
Gefördert werden Übungsleiter im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Weitere Informationen findet ihr HIER.
Sonderaktion 2025 mit Kibaz und Jolinchen - Familientag für alle
Ein Vereinsfest mit Familien und Kindern (besonders im Kita-Alter) wird im Erstantrag mit 400€ bezuschusst. Die offene Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Veranstaltungstage sollten „familienfreundliche Tage“ sein und mindestens 40 Kindern für die Durchführung eines Kibaz-Parcours (10 Stationen) erreichen. Zusätzlich können weitere Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote oder auch Infostände für Familien integriert werden. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen AOK-Regionalstellen. Alle Infos und Antragstellung HIER!
Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Die Zuwendungen für das Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein - sind bereits vollständig ausgeschöpft. Für 2025 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Wiederaufbauhilfe NRW 2021 - verlängert
- Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag einreichen.
Moderne Sportstätte 2022
- Das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ wurde verlängert. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des LSB NRW und ist noch bis zum 31.12.2026 möglich. Allerdings sollten sich die Vereine erst bei Ihrem zuständigen Sportbund erkundigen, ob noch Mittel aus dem Programm für weitere Maßnahmen frei sind.