Sonderfälle

  • 20.000–750.000 €
  • Fördert primär Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege. Sportvereine kommen in Frage, wenn ein thematischer Bezug herstellbar ist (z.B. barrierefreie Erschließung, Denkmalschutz an historischen Sportanlagen). Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen mit Bezug zu NRW.

Zur Förderung:
https://www.nrw-stiftung.de/entdecken/foerderantrag.html

Partner des Westfälischen Tennis-Verbandes