In wenigen Stichpunkten umfasst diese Regelung folgende Aspekte:

  • Grundsätzlich gilt, dass ein Spiel in beidseitigem Einvernehmen verlegt werden kann. Die Spielleiter:innen sind angehalten bei der Verlegung auch Termine in der kompletten zweiten Zeitschiene als auch in den Ferien zu genehmigen.
  • Bei einem einseitgen Nichtantritt bei Hitze gilt das Spiel als verloren. Die Spielleiter:innen werden jedoch in begründeten Fällen, wie eben durch Hitze, von Ordnungsbußen als auch von weiteren Sanktionen (Abstieg, Disqualifikation etc.) absehen.
  • Bei EXTREMER Hitze kann das Spiel auch einseitig verlegt werden! Wird duch den Deutschen Wetterdienst (DWD) eine amtliche Warnung vor extremer Hitze für den Spielort und die Terminierung ausgerufen, darf das Spiel auch einseitig abgesagt werden. Der gegnerische Verein muss dem Verlegungswunsch nachkommen! Ein neuer Termin soll gemeinsam gesucht werden; sollte dieser nicht gefunden werden, wird die spielleitende Stelle bzw. der:die Spielleiter:in bei der Terminfindung helfen und ggf. einen neuen Termin ansetzen.

Lest das genaue Vorgehen und Verhalten unbedingt im Hitzeschutzkonzept des STB nach!

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